Die Zeit seit der Aufhebung des Abkochgebots wurde indes von den Stadtwerken Gelnhausen ausgiebig genutzt, um nach dem Ausschlussprinzip mögliche Ursachen für die zuvor vom Labor festgestellten mikrobiologischen Befunde im Trinkwasser auszuschließen. Hierzu wurden unterschiedlichste Betriebszustände in den Aufbereitungsanlagen erzwungen und jeweils Wasserproben entnommen, um diese anschließend in mehrehren Laboren analysieren zu lassen. Da es einige Tage dauert, bis die mikrobiologischen Analysen der Labore für die einzelnen Proben abgeschlossen und ausgewertet werden können, ist ein solcher Prozess zeitaufwändig.
Das Ergebnis der Untersuchungsreihe zeigte, dass eine systematische Verunreinigung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann und die Aufbereitungsanlagen der Stadtwerke einwandfrei funktionieren. Eine eindeutige Ursache für die festgestellten mikrobiologischen Befunde, die das Abkochgebot ausgelöst haben, konnte jedoch noch nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Als letzter Prüfschritt wird nun nach Einstellung der Chlorung das Trinkwassernetz systematisch analysiert, um sicherzustellen, dass keine noch nicht identifizierten Eintragsherde im Trinkwasserverteilnetz existieren, wie z.B. durch unzulässige Verbindungen zwischen Regenwasser- und Trinkwasserleitungen in Hausinstallationen. Hierfür werden an verschiedensten Stellen im Trinkwassernetz an mehrehren Tagen Trinkwasserproben entnommen und analysiert. Begleitet werden diese Untersuchungen durch das Gesundheitsamt.
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