Motorradfahrer können ab sofort uneingeschränkt dreistellige Erkennungsnummern bei Kennzeichen im Format 180x200 Millimeter beantragen.
Bisher gestattete ein Erlass zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung bei Kennzeichen wie „MKK-K 40“ nur ein hochformatiges Kennzeichen von 230x200 Millimeter mit zwei Zeilen. Bei Motorradfahrern stieß diese Regelung schon seit Langem auf Kopfschütteln, zumal vierstellige Erkennungsnummern im kleineren Kraftradkennzeichen problemlos untergebracht wurden. Ein Biker aus Maintal hatte sich nun an den Main-Kinzig-Kreis gewandt. Landrat Erich Pipa und Ordnungsamtsleiter Eugen Glöckner setzten sich daraufhin beim Regierungspräsidium und dem Hessischen Verkehrsministerium für die Motorradfahrer ein und erreichten, dass diese Regelung mit Erlass vom 25. Juni zurückgenommen wurde. „Ich begrüße es, dass das Ministerium unserer Argumentation gefolgt ist und zügig reagiert hat. Unsere Zulassungsstellen sind schon informiert und setzen die neue Regelung um“, erklärt Landrat Pipa.
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