Mehr als 10,6 Millionen Euro an Nachzahlungen hat der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen im Jahr 2014 für seine Mitglieder erstritten.
Mehr als 10,6 Millionen Euro an Nachzahlungen hat der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen im Jahr 2014 für seine Mitglieder erstritten.
Die Verbandsjuristen wurden dafür in rund 16.800 Fällen aktiv, die meisten davon Klagen und Widersprüche vor den Sozialgerichten. Die dabei verhandelten Fälle spiegeln die ganze Bandbreite sozialrechtlicher Auseinandersetzungen wider: von der Anerkennung einer Behinderung über die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente bis zur Bewilligung häuslicher Krankenpflege, vom Antrag auf eine Unfallrente über die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben bis zum Widerspruch bei Leistungen nach Hartz IV.
Der überwiegende Teil der VdK-Mitglieder ist allerdings weit davon entfernt, anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen zu müssen. Viele Probleme, die im Zusammenhang mit Alter, Krankheit oder Behinderung auftreten können, werden in Beratungsgesprächen geklärt – und nicht vor Gericht. Dafür stehen in vielen der über 1.200 Orts- und Kreisverbände des Sozialverbands VdK Hessen-Thüringen ehrenamtliche Berater bereit. Sie zeigen Lösungswege auf, vermitteln Hilfe, übernehmen den Schriftverkehr oder begleiten das Mitglied bei Behördengängen.
Erst wenn zur Durchsetzung der Rechte Widerspruch erhoben oder Klage eingereicht werden muss, treten die VdK-Juristen auf den Plan. Sie vertreten die Mitglieder in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten – wenn es sein muss, auch vor dem Bundessozialgericht. Und das mit großem Erfolg, wie die aktuellen Zahlen belegen. Fast jedes fünfte Verfahren vor den Sozialgerichten in Hessen und jedes fünfzehnte in Thüringen wird von VdK-Bevollmächtigten geführt.
„Sprechtage sind immer dienstags von 09.00 bis 13.00 Uhr und jeden 2. und 4. Freitag im Monat von 14.00 bis 18.00 Uhr in der VdK Kreisgeschäftsstelle in der Philipp Reis Straße 1-3 in 63571 Gelnhausen. Telefon: 0 60 51 - 61 95 50, Telefax: 0 60 51 - 61 95 52 und E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, so der Kreisvorsitzende Werner Kessler und weiter:
„Die juristische Beratung findet immer am 01. Donnerstag sowie am 02. und 04. Mittwoch im Monat von 09.00 bis 13.00 Uhr in der Geschäftsstelle statt. Hierfür ist eine Voranmeldung bei der VdK Bezirksgeschäftsstelle in Frankfurt unter der Rufnummer 0 69 - 43 08 86 0 erforderlich.“
„Eine zusätzliche Sprechstunde zur Thematik „Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ findet immer am dritten Montag im Monat von 14.00 bis 18.00 Uhr statt“, ergänzt der stellvertretende Kreisvorsitzende Helmut Müller.
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