In Hessen wird es ab Freitag, den 8.5.2015 zu unbefristeten Streiks in Sozialeinrichtungen und Kindertagesstätten kommen. Die Urabstimmung von ver.di im Tarifkonflikt des Sozial- und Erziehungsdienstes hat eine klare und große Mehrheit für einen unbefristeten Arbeitskampf ergeben. Insgesamt stimmten 93,44 Prozent der ver.di-Mitglieder für einen unbefristeten Streik. Damit wurde die erforderlichen 75 Prozent Zustimmung deutlich übertroffen.
Der Auftakt findet in Nordhessen statt. Dort sind alle Einrichtungen ab Freitag, den 8.Mai zum unbefristeten Streik aufgerufen. Das restliche Hessen beginnt am Montag, den 11. Mai. Landesbezirksleiter Jürgen Bothner: „Die Beschäftigten sind sauer – und das zu Recht. Denn die kommunalen Arbeitgeber haben in fünf Verhandlungsrunden kein Angebot vorgelegt. Auch bundesweit zehntausende warnstreikende Beschäftigte konnten sie offenbar nicht umstimmen. Deshalb wohl jetzt von unseren Mitgliedern die überwältigende Befürwortung des unbefristeten Arbeitskampfs. Wir legen Wert darauf, dass sich das nicht gegen die Eltern richtet. Die Verantwortung für diesen Schritt trägt ganz allein die Vereinigung kommunaler Arbeitgeber. Legen sie ein Angebot vor, sind wir sofort wieder am Verhandlungstisch. Wir sind seit dem Vormittag dabei, die Eltern breit zu informieren. Wir bitten sie auch, lassen Sie nicht zu, dass die Arbeitgeber ihre Verweigerungshaltung zu Ihrem Nachteil aufrechterhalten. Wenden Sie sich an die Rathäuser, an die Bürgermeister, an die Zuständigen, sie mögen ihren Einfluss geltend machen auf die Verhandlungen. Denn wir wissen, dass die meisten von Ihnen eine angemessene Bezahlung für die Erziehung Ihrer Kinder für richtig halten. Denn Sie wissen, wie verantwortungsvoll und gesellschaftlich wichtig diese Aufgabe ist.“
Zum Streik aufgerufen sind unter anderem Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, Horten und an offenen Ganztagsschulen, Sozialarbeiter und Sozialpädagoginnen in Jugendzentren, in der Schulsozialarbeit und im allgemeinen Sozialdienst, Erzieher und Heilpädagoginnen in Heimen für Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
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