Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli 2011 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtsdatum zwischen 2. Juli 2010 und dem 1. Juli 2011) beginnt die Schulpflicht am 1. August 2017.
Für alle Kinder, die bis einschließlich 1. Juli 2011 das sechste Lebensjahr vollenden (Geburtsdatum zwischen 2. Juli 2010 und dem 1. Juli 2011) beginnt die Schulpflicht am 1. August 2017.
Diese Kinder sind im Frühjahr 2016 zum Schulbesuch anzumelden, dabei sind die deutschen Sprachkenntnisse festzustellen.
Für alle Kinder aus Altengronau, Neuengronau, Schwarzenfels, Jossa und Marjoß erfolgt die Schulanmeldung vom 19. bis 21. April 2016. Bei der Anmeldung sind eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Familienstammbuchs abzugeben und die Kinder vorzustellen. Zu diesem Termin werden der Sprachstand und die Deutschkenntnisse erfasst. Die Einladung wurde an die Erziehungsberechtigten bereits versendet. Kinder, die nach dem 1. Juli 2011 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf schriftlichen Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Die Vorstellung dieser Kinder ist nach telefonischer Voranmeldung (06665-277) möglich.
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