Menschen mit Handicap im Betrieb? Eine gute Idee

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Sinkende Geburtenraten und ein kontinuierlicher Bedarf an qualifizierten Fachkräften stellen Arbeitgeber vor stetig neue Herausforderungen bei der Bewerberauswahl.



Deshalb gewinnen Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung immer mehr an Bedeutung. Gelebte Vielfalt im Betrieb steigert soziale Kompetenzen, fördert Teamarbeit sowie das Erarbeiten neuer - auch unkonventioneller - Lösungen. Denn die richtigen Mitarbeiter auf dem richtigen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz bereichern die Betriebe nicht nur mit Leistungskraft: In der Regel sind Menschen mit Behinderung überaus motiviert, denn sie wollen beweisen, dass sie dazugehören.

Arbeitgeber bestätigen immer wieder: Die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung wirkt sich positiv auf das interne Arbeitsklima aus. Zudem wird der Betrieb in der Öffentlichkeit als sozial engagiert und damit sehr positiv wahrgenommen. Der Behinderungsgrad allein sagt nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, wenigstens 5 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Menschen zu besetzen.

Falls Arbeitgeber ihre Beschäftigungspflicht nicht erfüllen, müssen sie monatlich eine Ausgleichsabgabe entrichten. Diese wird von den Integrationsämtern erhoben und verwendet, um die Beschäftigungschancen und -bedingungen von Menschen mit Schwerbehinderung zu verbessern. Sie soll einen Ausgleich unter den Arbeitgebern herbeiführen. Arbeitgeber, die sich zu Fördermöglichkeiten bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung beraten lassen wollen, sollten die Expertinnen der Agentur für Arbeit Hanau unter den Rufnummern 066661 965032 (Anja Hüller) und 066661 965081 (Barbara Marschollek) kontaktieren.


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