"Herr Vogler hinterfragt, ob das Stromnetz der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH auf dem neuesten Stand sei und vermittelt dem Leser teilweise auf Grundlage falscher oder falsch eingeordneter Fakten den Eindruck, dass dem nicht so sei. Um dem Leser eine objektive Meinungsbildung über die Netzqualität der Kreiswerke Main-Kinzig zu ermöglichen, sind einige Aussagen von Herrn Vogler daher entsprechend zu korrigieren und richtig zu stellen. Herr Vogler konstruiert aus „Aussagen hinter vorgehaltener Hand“ über ältere Leitungsmasten sowie angeblich fehlende Netzinvestitionen und diverse Versorgungsunterbrechungen einen Zusammenhang, der zu Rückschlüssen über die Qualität des Versorgungsnetzes dienen soll. Jedoch ist nicht unweigerlich immer das Stromversorgungsunternehmen für eine Versorgungsunterbrechung verantwortlich. Ebenso wie bei Stürmen und Unwettern durch äußere Einwirkung Schäden an einer Freileitung und in Folge Stromausfälle entstehen können, so können Gewitter und Blitzeinschläge zu Kurzschlüssen und ebenso bei Erdkabeln zu Versorgungsunterbrechungen führen. Auch Störungen beim vorgelagerten Netzbetreiber oder Leitungsbeschädigungen bei Bauarbeiten durch Bagger können Versorgungsunterbrechungen auslösen – und das ganz unabhängig vom Leitungsalter. Aus diesem Grund kann aus der Tatsache, dass die Kreiswerke Main-Kinzig noch Freileitungen und teilweise ältere Masten unterhalten kein kausaler Zusammenhang zu Versorgungsunterbrechungen und damit auch nicht zur Netzqualität hergestellt werden. Für die Störanfälligkeit des Netzes führt Herr Vogler Vergleiche mit den durch die Bundesnetzagentur erhobenen, bundesdeutschen Ausfallzeiten an: „Mit diesem rund 20 minütigen Ausfall haben die Kreiswerke bereits im März 2019 den Durchschnittswert von Unterbrechungen bei der Stromversorgung klar übertroffen“. Der von der Bundesnetzagentur erfasste Durchschnittswert von Leitungsunterbrechungen errechnet dabei aber die Ausfallzeiten über alle Kunden innerhalb dem Zeitraum von einem Jahr. Da nur rund 8,6 Prozent der gesamten Stromanschlüsse der Kreiswerke auf Biebergemünd entfallen, vergleicht Herr Vogler hier nachweislich „Äpfel mit Birnen“, wie der Volksmund sagt. Darüber hinaus unterhalten die Kreiswerke Main-Kinzig eine komplexe Netzstruktur mit sogenannten Ringschaltungen. Diese ermöglichen es, bei einer Versorgungsunterbrechung betroffene Ortsteile über eine alternative Versorgungsleitung während eines Ausfalls zu versorgen, bis der betroffene Leitungsabschnitt wieder repariert ist. Hierbei werden in der Regel einzelne Versorgungsabschnitte sukzessive auf andere Leitungen zugeschaltet. Der zitierte 20- minütige Ausfall galt somit nicht für Biebergemünd gesamt, sondern auch bei dem letzten Kunden war bereits nach 13 Minuten die Versorgung wieder hergestellt. Insofern fällt die statistische Bewertung des von Herrn Vogler zitierten Stromausfallbeispiels in Biebergemünd eher marginal aus im Vergleich zum Bundesdurchschnitt", heißt es in der Pressemitteilung.

Und weiter: "Herr Voglers Rückschluss „…so gesehen werden der Aufsichtsbehörde des Bundes überdurchschnittlich diverse Berichte der Kreiswerke Main-Kinzig vorliegen…“ ist ebenfalls zu korrigieren. Die Störstatistik ist einmal im Jahr an die Bundesnetzagentur zu liefern und wird im Rahmen der Qualitätsregulierung auch einer Betrachtung mit finanziellen Auswirkungen unterzogen. Überdurchschnittliche Unterbrechungen werden mit einem Malus, gute Vergleichswerte mit einem Bonus im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung belegt. Aufgrund der positiven Faktenlage haben die Kreiswerke in der Qualitätsregulierung bisher einen Bonus erhalten. Die Mutmaßung von Herrn Vogler entbehrt also jedweder Grundlage. Ebenso nicht nachvollziehbar ist die Aussage, dass die Technologie in den Umspannwerken erneuerungsbedürftig sei. Die Kreiswerke Main-Kinzig haben in den vergangenen Jahren Millionenbeträge in die Ausstattung ihrer Umspannwerke (Schalthaus, Trafo, Schutztechnik) investiert. Auch die Verbindung, die Herr Vogler zwischen den vermeintlichen Qualitätsmängeln im Netz und den „üppigen Strompreisen“ der Kreiswerke Main-Kinzig zieht, ist zu relativieren. So hat Herr Vogler in seiner Glosse im Januar erst selbst das Thema Stromrechnung unter die Lupe genommen und festgestellt, dass ein Großteil des Strompreises, nämlich mittlerweile über 50 Prozent, auf staatliche Umlagen und Steuern zurückzuführen sind. Die Investitionskosten fließen neben verschiedenen, weiteren Kostenpositionen als Abschreibungen in die Netzentgelte ein. Der Anteil der gesamten Kosten aus dem Netzbetrieb sowie dem Messstellenbetrieb am Gesamtstrompreis liegt nur bei rund 30 Prozent.

Bei Netzinfrastrukturen handelt es sich um langlebige Wirtschaftsgüter, deren technische Lebensdauer oft mehrere Jahrzehnte beträgt. Ein verantwortungsvoll handelnder Netzbetreiber wird Freileitungsstrecken (und damit die von Herrn Vogler zitierten Holzmaste) erst dann tauschen, wenn die Leitung technisch nicht mehr nutzbar ist, da ein vorzeitiger Tausch zu höheren Kosten für den Verbraucher führt. Die Investitionspolitik der Kreiswerke Main-Kinzig orientiert sich daher maßgeblich an der technischen Leistungsfähigkeit der Anlagen, die in regelmäßigen Intervallen geprüft wird. Für die Kreiswerke Main-Kinzig GmbH und ihre Mitarbeiter ist es ein zentrales Unternehmensziel, dem Kunden ein Höchstmaß an Versorgungssicherheit bei gleichzeitig vertretbaren Preisen zu gewährleisten. In diesem Spannungsfeld ist es aus Sicht der Kreiswerke Main-Kinzig auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern daher nicht vertretbar, Investitionsgüter zu vernichten, bevor sie ihre technische Lebensdauer erfüllt haben. Und so ist es schlussendlich die logische Konsequenz, dass sich ein Stromnetz, das über Jahrzehnte entstanden ist, auch aus Teilstrukturen unterschiedlichen Alters zusammensetzt."


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