„Traurige Nachricht für den innerstädtischen Handel!“

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Das aktuelle Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) läuft zum 31.12.2019 aus und soll neu aufgelegt werden.



Aus diesem Grund hat das Hessische Sozialministerium das bestehende Gesetz evaluiert und plant eine Neufassung. Der lang ersehnte neue Entwurf für das Hessische Ladenöffnungsgesetz (HLöG) liegt nun vor und löst große Enttäuschung bei den Stadtmarketing-Akteuren und Händlern in Hessen aus. Grund: Die strengen bestehenden Reglungen zur Sonntagsöffnung wurden im vorliegenden Entwurf keineswegs gelockert, sondern bleiben weiterhin bestehen.

„Die große Hoffnung auf eine mit dem neuen Gesetz einhergehende, bessere Ausgangslage bei der Planung und Beantragung von verkaufsoffenen Sonntagen hat sich damit zerschlagen“, sagt Barbara Battenhausen, Landesbeauftragte Hessen der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e.V. (BCSD). Der neue Gesetzesentwurf sehe die bislang bekannten Kriterien vor. In den vergangenen Jahren waren zahlreiche verkaufsoffene Sonntage kurzfristig per Gerichtsurteil untersagt worden, da Gewerkschaften oder Kirchenvertreter geklagt und die Rechtmäßigkeit des Anlasses in Frage gestellt hatten. Städte wie Frankfurt, Hanau und Bad Vilbel mussten aufgrund der Urteile ihre geplanten verkaufsoffenen Sonntage kurzfristig absagen und erlitten dadurch zum Teil große finanzielle Einbußen und Imageschäden. In der Konsequenz entschieden sich die betroffenen Städte zumeist keine weitere Sonntagsöffnung zu beantragen, sondern hofften auf einen neuen Gesetzesentwurf.

„Wir sind mehr als enttäuscht, dass unsere Anregungen im vorliegenden Entwurf kaum Berücksichtigung finden und somit auch keine Verbesserung der aktuellen Situation entsteht“, sagt Battenhausen. Der neue Gesetzesentwurf sei eine traurige Nachricht für den innerstädtischen Handel, der dringend darauf angewiesen sei, dem 24/7-Online-Handel wenigstens etwas entgegenzusetzen und besondere attraktive Freizeit- und Shoppingerlebnisse zu kreieren, die Menschen dazu bewegen, in die Innenstädte zu kommen.

„Viele Menschen haben unter der Woche keine Zeit mit der Familie bummeln zu gehen und genießen den gemeinsamen sonntäglichen Ausflug in die City“, so Battenhausen. An den verkaufsoffenen Sonntagen kann die Innenstadt ihre Aufenthaltsqualität in besonderer Weise präsentieren und ohne Hektik zum Freizeit- und Familienerlebnis werden. „Die Innenstadt ist schließlich das Schaufenster für Stadt und Region und wirkt imageprägend für den gesamten Standort“, argumentiert die BCSD-Landesbeauftragte. Es könne nicht im Sinne des Gesetzgebers oder der Gewerkschaften und Kirchen sein, dass Läden geschlossen würden, Arbeitsplätze verloren gingen und Innenstädte veröden. „Verkaufsoffene Sonntage sind wichtige Kommunikationsinstrumente, um die Begegnung von Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen und die Attraktivität von Innenstädten und Stadtteilzentren zu fördern. Sie sichern Arbeitsplätze und halten die Innenstädte lebendig. Das sollte der Gesetzgeber mit einer entsprechenden Reglung anerkennen und unterstützen“, so Battenhausen.


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