Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verliehen

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Eine Initiative zur Unterstützung von Angestellten, die sich neben ihrer Berufstätigkeit um die Pflege von Angehörigen kümmern - das ist die hessische Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.



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254 Unternehmen mit weit über 300.000 Beschäftigten sind der Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege bereits beigetreten. Gemeinsam mit 36 weiteren neuen Mitgliedern, wurden die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises, vom Hessischen Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, im Netzwerk der Charta willkommen geheißen. Im Haus der Wirtschaft in Frankfurt am Main begrüßte Klose die neuen Mitglieder der hessischen Initiative und sprach über die Ziele und die mit der Charta verbundenen Maßnahmen. „Die pflegerische Versorgung in Deutschland wird zum größten Teil von Angehörigen erbracht. Hier in Hessen werden über drei Viertel aller Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Ihre Angehörigen stemmen also den Löwenanteil der Pflege“, so Klose. „Die Unterzeichnung der Charta ist eine Win-Win-Situation für Beschäftigte und Unternehmen. Mit dem Beitritt zeigen Unternehmen, dass sie für das Thema Vereinbarkeit von Pflege und Beruf offen sind und gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungen suchen“, betonte der Minister.

Wenn ältere Menschen zum Pflegefall werden, sind es oft die Angehörigen, die ihre Versorgung in der häuslichen Pflege übernehmen. Der größte Teil von ihnen ist berufstätig – und bleibt es auch während der Pflegephase. Neben der eigenen Berufstätigkeit für die Pflege von Angehörigen verantwortlich zu sein, sich um Versorgung, Praxisbesuche, Haushalt, das alltägliche Leben zu kümmern, diese Doppelbelastung betrifft jede elfte erwerbstätige Person. Gerade Vollzeitbeschäftigte kommen da schnell an ihre Grenzen. Die Arbeitgeber bekommen die Auswirkungen dann oft in Form von Arbeitsausfällen, vermehrten Krankheitstagen und geringerer Produktivität zu spüren. Jede dritte Pflegeperson reduziert ihre Arbeitszeit oder hört ganz auf zu arbeiten. Pflegende Mitarbeiter müssen daher durch gezielte Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützt werden. Tragfähige Pflegearrangements führen neben einer spürbaren Entlastung auch zu einer höheren Mitarbeiterzufriedenheit und engeren Bindung an das Unternehmen – und davon profitiert letztlich auch der Arbeitgeber. Es liegt daher im Interesse der Unternehmen, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Arbeitgeber als auch den Belangen der Pflegenden sowie deren pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen.

Die Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gemeinsam mit der AOK Hessen, der berufundfamilie Service GmbH und dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. ins Leben gerufen. Die Mitglieder der Charta bekennen sich zu ihrer Verantwortung hinsichtlich der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und beteiligen sich an der Entwicklung und Umsetzung der entsprechenden Rahmenbedingungen in ihrem Unternehmen. Die hessische Initiative unterstützt die Mitglieder der Charta mit Fachveranstaltungen, Kompetenztrainings für Beschäftigte, einem Webportal mit Informationsmaterial, Netzwerktreffen und einem Stufenplan zur individuellen Umsetzung von Vereinbarkeitsmaßnahmen. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Ausbildung von betrieblichen Pflege-Guides durch die AOK. Mitarbeiter der Unternehmen werden zu Pflege-Guides ausgebildet und stehen ihren Kollegen im Betrieb als Ansprechpartner zur Verfügung. „Sie sind für die jeweiligen Kolleginnen und Kollegen, die daheim die Pflege von Angehörigen bewältigen müssen, die erste Anlaufstelle innerhalb ihres Unternehmens. Mittlerweile sind 350 Pflege-Guides in über 200 Betrieben aktiv, so viele wie noch nie“, erklärte Detlef Lamm, Vorsitzender des Vorstands der AOK Hessen.

Um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu verbessern, unterstützen die Alten- und Pflegezentren des Main-Kinzig-Kreises ihre Mitarbeitenden mit einer Vielzahl von Angeboten. Dazu gehören eine gezielte und verlässliche Dienst- und Einsatzplanung, die Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung sowie die im Unternehmen fest verankerte betriebliche Gesundheitsförderung. Zusätzlich können die Mitarbeitenden das umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebot des Unternehmens in Anspruch nehmen. Daneben werden die Mitarbeitenden bei der Suche nach Lösungen und Versorgungsmöglichkeiten für ältere Familienmitglieder unterstützt. „Unser Ziel ist es, die bestmögliche Lösung zu finden, die von einer Beratung bei plötzlich eintretender Pflegebedürftigkeit bis hin zur Suche nach einem Pflegeplatz reichen kann“, so Geschäftsführer Dieter Bien. Durch die Unterzeichnung der hessischen Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf und die Ausbildung von betrieblichen Pflege-Guides baut das kreiseigene Unternehmen sein Angebot für pflegende Angestellte weiter aus. „Es geht in erster Linie darum, die Mitarbeitenden in allen Lebensbereichen zu unterstützen und die wichtige Ressource Mensch durch Begleitung, Beratung und Förderung zu sichern – gerade auch im Hinblick auf das Thema Fachkräftesicherung“ so Bien.

So wird es aufgrund der demographischen Entwicklung in den kommenden Jahren nicht nur zu einem Fachkräftemangel, sondern mit der steigenden Lebenserwartung auch zu einer größeren Anzahl pflegebedürftiger Menschen kommen. Das wird dazu führen, dass immer mehr Beschäftigte sich neben dem Beruf um die Pflege von Angehörigen kümmern. Gründe hierfür sind nicht nur die demografisch bedingte Zunahme der zu pflegenden Menschen und damit der Pflegenden, sondern auch Entwicklungen wie eine höhere Frauenerwerbsbeteiligung, eine längere Lebensarbeitszeit und die Alterung der Belegschaften. Wirksame Vereinbarkeitslösungen werden zukünftig somit noch stärker gefragt sein. Dabei ist die Enttabuisierung des Themas Pflege ein erster grundlegender Schritt. Beschäftigte, die Verantwortung für ihre pflegebedürftigen Angehörigen übernehmen, sollen in ihrem Arbeitsumfeld gewürdigt und unterstützt werden. Mit der Unterzeichnung der Charta bekennen sich die Unternehmen zur Würdigung der Übernahme von Pflegeaufgaben, zur Förderung einer entsprechenden Organisationskultur, zum lösungsorientierten Umgang mit den Situationen der pflegenden Beschäftigten und zur Förderung des internen und externen Dialogs. Sie legen so ein Fundament für eine zeitgemäße Organisations- und Unternehmenskultur.

Weitere Informationen zur hessischen Charta zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf finden Sie im Internet unter www.berufundpflege.hessen.de.

Foto (von links): Der Hessische Staatsminister Kai Klose überreicht dem Geschäftsführer der Alten- und Pflegezentren des MKK Dieter Bien die Charta zur Vereinbarung von Pflege und Beruf.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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