Gewerbeuntersagung für 25 Betriebe im Main-Kinzig-Kreis

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Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat im vergangenen Jahr (2019) Bußgelder gegen Gewerbetreibende in Rekordhöhe verhängt: Insgesamt über 200.000 Euro mussten 41 Personen an das Land zahlen, weil sie trotz rechtskräftiger Untersagung weiterhin mit ihren Firmen gewerblich tätig waren. Das hatten Kontrollen durch das RP vor Ort ergeben. Im Main-Kinzig-Kreis sind 25 Betriebe betroffen.



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Die Landesbehörde hat im vergangenen Jahr gegen 1.712 Gewerbetreibende in Südhessen ein Untersagungsverfahren eingeleitet – ein Zuwachs von 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Für 289 gewerblich Tätige endete 2019 ein Verfahren mit einer Gewerbeuntersagung (2018: 378). In den meisten Fällen wurden Steuern oder Sozialversicherungsabgaben nicht gezahlt. In der überwiegenden Zahl der Fälle (1.060) stellte das RP jedoch Untersagungsverfahren ein; in der Regel, weil die Firmeninhaber ihren steuerlichen Verpflichtungen – nicht zuletzt aufgrund des Drucks der vom RP eingeleiteten Verfahren, die im Schnitt fast ein Jahr dauerten – nachgekommen waren. In der Folge wurden über 10 Millionen Euro ausstehender Steuern nachgezahlt bzw. durch Einreichen überfälliger Erklärungen auf das tatsächliche Maß reduziert. In 66 Fällen wurde Gewerbetreibenden, denen in der Vergangenheit die Ausübung ihres Gewerbes untersagt worden war, dieses auf Antrag wieder gestattet.

„Unsere Beschäftigen gehen hier äußerst sensibel vor, um nicht die Existenz der Firmen und damit auch die Arbeitsplätze dort unnötig zu gefährden“, betont Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid. In zahlreichen Fällen hätten jedoch alle Gespräche und Maßnahmen der Behörde nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Die Gewerbeausübung musste deshalb – wie gesetzlich gefordert – untersagt werden. In 11 Fällen verschlossen und versiegelten die Beamten deshalb Betriebsräume und legten Fahrzeuge still.

Die meisten Verfahren (487) wurden aufgrund der hohen Gewerbedichte in Frankfurt eingeleitet; dort untersagte das RP im vergangenen Jahr 64 Unternehmen den Weiterbetrieb. Nur wenige Verfahren (29) wurden im Odenwaldkreis geführt. 4 Untersagungen wurden dort 2019 ausgesprochen. Relativ betrachtet führt Wiesbaden die Statistik an: Im Schnitt kam es dort in etwa jedem vierten eingeleiteten Verfahren zu einer Untersagung.

Hintergrund

In Deutschland besteht grundsätzlich Gewerbefreiheit – d.h., jede Person darf ein Gewerbe ausüben. Zum Schutz der Allgemeinheit oder der im Betrieb Beschäftigten, darf der Staat jedoch die Gewerbeausübung untersagen – wenn Gewerbetreibende nicht gewährleisten können, dass sie ihr Gewerbe ordnungsgemäß ausüben. Von einer gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann auszugehen, wenn Steuern oder Sozialabgaben in erheblicher Höhe nicht bezahlt werden oder wenn ein Gewerbetreibender gewerbebezogene Straftaten begeht.

Bei der Ahndung vorsätzlicher Verstöße gegen bestandskräftige Gewerbeuntersagungen ist ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vorgesehen. Allerdings kann diese Höhe im Einzelfall auch erheblich überschritten werden, wenn zur Abschöpfung der durch den Verstoß erlangten wirtschaftlichen Vorteile ein höheres Bußgeld geboten ist. Unter den Betroffenen sind häufig handwerkliche Kleinbetriebe (Garten- und Landschaftsbau, Trockenbauer, Renovierungs- und Tapezierarbeiten) und selbständige Transportunternehmer anzutreffen.

Foto: Die vom RP durchgeführten Gewerbeuntersagungsverfahren im Jahr 2019, aufgeschlüsselt nach Kreisen und kreisfreien Städten. (Quelle: Regierungspräsidium Darmstadt)


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