Erlass von maximal 35 Prozent der Kaltmiete möglich

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"Wir lassen die Mieterinnen und Mieter der Baugesellschaft in dieser Corona-Krise nicht allein, wenn sie von Kurzarbeit oder Entlassung betroffen sind und Mühe haben ihre Miete zu zahlen", verspricht Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD).



Konkret heißt das: In begründeten Härtefällen erlässt die Baugesellschaft einen Teil der Miete. Das kann bei entsprechendem Nachweis für den Zeitraum von April bis einschließlich September 2020 gelten. "Bis zu 35 Prozent der Kaltmiete können vom Teilerlass erfasst sein", erläutert Baugesellschaft-Geschäftsführer Jens Gottwald. Ein mehrköpfiges Expertengremium der Baugesellschaft entscheide darüber und orientiere sich zum einen am Mietereinkommen der vergangenen drei Monate, zum anderen an der Maximalmiete. "Jeder Einzelfall wird gesondert geprüft und gewertet", beschreibt Gottwald das detaillierte Vorgehen weiter.

Mieterinnen und Mieter, die einen Teilerlass beanspruchen wollen, müssen insbesondere folgendes vorlegen: den Einkommens- oder Umsatznachweis für die Monate Januar bis März 2020; einen schriftlichen Nachweis über eine Corona-bedingte Kündigung, unbezahlten Urlaub oder Kurzarbeit. Dies muss für die gesamte Dauer der geforderten Hilfe nachgewiesen werden. Weitere Nachweise, die einen Härtefall begründen, sind wünschenswert, aber nicht Pflicht. Zudem zieht die Baugesellschaft in die Entscheidung über einen Teilerlasses Faktoren aus dem bestehenden Mietverhältnis heran. Dazu gehört die Länge des bestehenden Mietverhältnisses. Eine Rolle spielen auch die Zahlungsmoral in der Vergangenheit, insbesondere der letzten drei Jahre, sowie eine positive Zukunftsprognose unter Auswertung der Mieterakte. Aufsichtsrat und Geschäftsleitung der Baugesellschaft setzen damit ein gemeinsames Zeichen die Mieterinnen und Mieter der Baugesellschaft Hanau in Zeiten einer weltweiten Krise ein Gefühl der Hilfe zu vermitteln und diese ein Stück weit wirtschaftlich zu entlasten. "Wir wollen damit ein partnerschaftliches Zeichen an unsere Mieterinnen und Mieter senden und häuslichen Spannungen ein wenig vorbeugen", führt Geschäftsführer Gottwald dazu aus.

Den Vorschlag des Deutschen Mieterbunds und des Gesamtverbands der Wohnungswirtschaft in Deutschland einen "Sicher-Wohnen-Fonds" einzurichten, begrüßt OB Kaminsky, zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der Baugesellschaft Hanau. Aus diesem Hilfspaket müssten Mietforderungen beglichen werden können, damit Mietverhältnisse bei Corona-bedingt Zahlungsschwachen beglichen werden könnten. Mieterhöhungen wurden bei der Baugesellschaft Hanau bereits ausgeschlossen. Auf Räumungsklagen und Kündigungen wird ebenfalls während des Krisenzeitraums verzichtet.


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