Verstöße gegen Maskenpflicht: RMV droht mit Kontrollen

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Der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) verlängert seine Verteilaktion von kostenlosen Einwegmasken an zentralen Bahnhöfen und Busbahnhöfen aufgrund des weiterhin bestehenden Bedarfs. Seit dem Start der Aktion am 27. April wurden insgesamt über 400.000 Masken an Fahrgäste und Verbundpartner ausgegeben. Die tägliche Ausgabemenge liegt aktuell verbundweit bei rund 7.000 Masken.



Knapp sechs Wochen nach Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr halten sich die allermeisten RMV-Fahrgäste daran, in Bussen und Bahnen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der RMV will sich nun mit weiteren Maßnahmen gezielt an die Minderheit der Fahrgäste wenden, die ohne Schutz in den Verkehrsmitteln unterwegs sind und kein entsprechendes Attest dabei haben. „Das Coronavirus einzudämmen ist eine Aufgabe, die wir als Region nur gemeinsam bewältigen können. Daher bedanke ich mich auch im Namen all unserer Partner beim allergrößten Teil unserer Fahrgäste für ihr verantwortungsvolles Verhalten”, sagt RMV-Geschäftsführer Prof. Knut Ringat. „Uns wird jedoch immer wieder von einigen wenigen Fahrgästen berichtet, die sich weigern, Mund und Nase zu bedecken, ohne einen medizinischen Grund dafür zu haben. Das ist unsolidarisch und rücksichtslos gegenüber den Mitfahrenden und ein Verhalten, das wir nicht tolerieren.“

Um alle Fahrgäste zu erreichen, weisen der RMV und seine Partner seit Einführung der Verordnung des Landes Hessen über alle zur Verfügung stehenden Kanälen auf die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung hin. Auch das Fahrzeugpersonal in Bussen und Bahnen ist dazu angehalten, Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung gezielt zum Tragen derselben aufzufordern. Zusätzlich zu diesen Maßnahmen und der nun verlängerten Maskenverteilung plant der RMV auch den Einsatz von Teams in Fahrzeugen, die gezielt an Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Bedeckung eine Maske ausgeben. Darüber hinaus stellt der RMV seinen Vertriebspartnern Masken zur kostenlosen Abgabe in Vertriebsstellen für Kunden zur Verfügung, die dort beispielsweise eine Zeitkarte kaufen. Ebenso können Verkehrsunternehmen Masken des RMV beziehen und diese in den Fahrzeugen über das Servicepersonal gezielt an Fahrgäste ausgeben, die ihre Mund-Nasen-Bedeckung nicht dabei haben.

„Wir tun alles, um unseren Kundinnen und Kunden die Situation leichter zu machen und sie möglichst unkompliziert mit einer Maske zu versorgen, wenn die eigene einfach nur vergessen wurde“, so Ringat. Für alle Fahrgäste, die sich ohne medizinischen Grund dennoch weigern, Mund und Nase zu bedecken, planen der Verbund sowie weitere Partner gemeinsame Kontrollen mit der Polizei. Darüber hinaus weist der RMV darauf hin, dass die Verkehrsunternehmen bei absolut uneinsichtigen Fahrgästen auch von ihrem Hausrecht Gebrauch machen können. Seit dem 27. April ist es in Hessen Pflicht, eine Mund-Nase-Bedeckung in Bussen und Bahnen zu tragen. Neben Alltagsmasken aus Stoff und einfachen OP-Masken können Fahrgäste alternativ auch Schals oder Tücher hierfür nutzen. Von der Pflicht ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die mit einem  Attest nachweisen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen.


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