Kreiswerke: E-Ladesäulen ab 1. Juli kostenpflichtig

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Bereits im Dezember 2010 hat das Tochterunternehmen der Kreiswerke Main-Kinzig GmbH, die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH, die erste Elektro-Tankstelle im Kreisgebiet installiert. Die Anzahl der E-Ladestationen des Regionalversorgers ist bis heute auf 16 Säulen mit insgesamt 30 Ladepunkten angewachsen. In all diesen Jahren war der Ökostrombezug für das Aufladen der E-Fahrzeuge an den Kreiswerke-Stationen kostenlos.



"Mit der registrierten, deutlichen Zunahme von Ladevorgängen in Verbindung mit der Kostenintensität der modernisierten Ladeinfrastruktur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird die Abnahme des Ladestroms ab dem 1. Juli 2020 kostenpflichtig", teilt das Unternehmen nun in einer Pressemitteilung mit.

„Als die Kreiswerke Main-Kinzig vor 10 Jahren ihre erste E-Tankstelle ans Netz nahmen, waren gerade einmal rund 1.580 E-Autos zugelassen“, erklärt Kreiswerke-Prokurist Oliver Habekost. Heute sieht das anders aus: Am 1. Januar 2020 hat die Anzahl der Stromer auf deutschen Straßen rund 136.600 Fahrzeuge betragen. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Bestand damit um mehr als 53.000 Einheiten angewachsen (Quelle: statista.com). „Die im Corona-Konjunkturpaket beschlossene Erhöhung der Kaufprämie für E-Autos auf nunmehr 6.000 Euro dürfte der Anschaffung von Elektrofahrzeugen weiteren Schub geben“, so die Einschätzung des Prokuristen.

Besitzer von Elektromobilen können ihre Fahrzeuge an den Ladestationen der Kreiswerke Main-Kinzig künftig weiterhin barrierefrei und rund um die Uhr mit Ökostrom auftanken. Hierzu ist die Autorisierung in zwei Varianten möglich: Zum einen kann eine so genannte ad-hoc-Ladung über das Smartphone erfolgen. Um die dafür notwendige App zu installieren, ist der auf der Ladesäule angebrachte QR-Code zu scannen. Nach der Erstregistrierung und dem Akzeptieren der Konditionen kann der Ladepunkt genutzt werden. Für die nächsten Tankvorgänge ist dann lediglich der QR-Code zu scannen. Beim ad-hoc-Laden ist eine Mindestmenge von 7,5 kWh abzunehmen. Jede weitere Einheit wird dann kilowattstundengenau abgerechnet. „Es fallen keinerlei weitere Grundgebühren, Standpauschalen oder sonstige Aufschläge an“, versichert Oliver Habekost. Als zweite Variante kann die E-Tankstelle auch über eine Roaming-Ladekarte genutzt werden. Hierbei entfällt der Mindestumsatz. Der Backend-Anbieter der Kreiswerke, die has to be GmbH, kooperiert dazu mit rund 100 Roaming-Partnern. Wird der Ladevorgang mittels Ladekarte gestartet, so erfolgt die Abrechnung gemäß den vereinbarten Konditionen zwischen dem Ladekarteninhaber und dem jeweiligen Roaming-Partner. „Auch dabei wird jede Kilowattstunde präzise erfasst“, bestätigt der Kreiswerke-Prokurist. Dies habe das Dezernat Marktüberwachung des Hessischen Eichamtes dem Unternehmen bescheinigt. „Bei der eichrechtlichen Überprüfung waren die Kreiswerke hessenweit sogar der erste Betreiber von Ladesäulen der Firma Mennekes, der die Eichrechtskonformität hergestellt hat“, ergänzt Habekost. Er ermutigt: „Der Lade- und Bezahlvorgang ist wirklich einfach. Und wegen der guten Abdeckung mit Ladepunkten ist ein Erkunden des Main-Kinzig-Kreises per E-Auto besonders entspannt möglich.“


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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