ÖPNV: Arbeitgeber verweigern Coronaprämie

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Die 4.500 hessischen ÖPNV-Beschäftigten im kommunalen Tarifbereich könnten bei der Corona-Prämie leer ausgehen.



Denn der kommunale Arbeitgeberverband Hessen KAV will keinen Tarifvertrag vorab dazu zeichnen, sondern die Prämie nur zusammen mit dem gesamten Tarifabschluss gewähren. Das machte der KAV bei den Tarifverhandlungen für den hessischen Nahverkehr gestern klar. Ein eigener rasch abzuschließender Tarifvertrag nur für den einen Punkt wäre aber notwendig, da die Auszahlung dieser Prämie bis zu 31.12.2010 erfolgen muss. Landesfachbereichsleiter Verkehr, Mathias Venema: „Sie knüpfen jetzt die Coronaprämie an den kompletten Tarifvertrag. Das soll uns unter Druck setzen. Entweder ihr seid gefügig und schließt schnell ab, dann reicht die Zeit noch für die steuerfreie Prämie oder ihr guckt in die Röhre. Das ist nicht nur Erpressung, das ist eine Provokation. In Potsdam beim Tarifabschluss am Sonntag wurde aus gutem Grund ein eigener Vertrag nur für die Coronaprämie erstellt. Das zeigt, es ist problemlos möglich.“

Denn, so Venema, das erste Angebot der Arbeitgeberseite zeige aus Gewerkschaftssicht noch lange keine Abschlussreife. Zwar solle für Fahrer*innen künftig eine eigene Gehaltsstufe mit besserer Einstufung und entsprechend höherem Gehalt eingeführt werden. Das Werkstattpersonal und die Verwaltung würden jedoch nicht höher eingestuft. Venema: „Das ist ein Schlag für diejenigen, die nicht im Fahrdienst tätig sind. Außerdem bleibt das angebotene Einstiegsgehalt deutlich unter dem, was wir kürzlich für die Kolleg*innen im privaten Tarif des ÖPNV erkämpft haben.“ So würde ein/e Fahrer*in nach diesem Angebot in der neugeschaffenen Entgeltstufe ab dem 1.4. 2021 ein Einstiegsgehalt von 14,31 Euro (derzeit 13,54) pro Stunde erhalten. Der Kollege oder die Kollegin im privaten Omnibusgewerbe in Hessen dagegen hat dann bereits 16,00 Euro die Stunde. „Daran sieht man, es gibt noch starken Verhandlungsbedarf. Sehr unwahrscheinlich, das noch so schnell zufriedenstellend zu verhandeln. Wir prüfen grade, wie wir auf diese Provokation reagieren werden.“

Bei den Verhandlungen des Spartentarifvertrags Nahverkehr geht es vorrangig um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten wie Lohngruppen. ver.di fordert hier vor allem die finanzielle Aufwertung der einzelnen Tätigkeiten, da Hessen im Ländervergleich eine hintere Position einnimmt. Der TV-N gilt hessenweit für rund 4.500 Schienenbahnfahrerinnen und –fahrer, Busfahrerinnen und Busfahrer sowie Verwaltungs- und Werkstattpersonal. Der dritte Verhandlungstermin ist für den 4.November verabredet.


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