Ausbildungsprämien deutlich erhöht

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Ab Juni wird die Ausbildungsprämie, die im vergangenen Jahr erstmals an Ausbildungsbetriebe gezahlt werden konnte, deutlich erhöht.



Sie soll Betriebe darin bestärken, in ihren Ausbildungsbemühungen nicht nachzulassen oder vielleicht sogar noch etwas zuzulegen. Die Voraussetzung für die Corona-Betroffenheit gilt nun als gegeben, wenn der Betrieb wenigstens einen Monat Kurzarbeit realisiert oder mindestens 30 Prozent Umsatzeinbußen im Vergleich zu vor der Ausbildung erlitten hat. Auch die Betriebsgrößen wurden weiter gefasst. Mit dem Bundesprogramm soll verhindert werden, dass die Corona-Krise zu einer Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen wird. Die Änderungen gelten für Ausbildungsverhältnisse, die im Zeitraum von Juni 2021 bis Februar 2022 abgeschlossen werden.

Ausbildungsbetriebe, die ihre Ausbildungsleistung so beibehalten wie in den letzten drei Jahren, erhalten künftig für jeden abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine Prämie in Höhe von 4.000 Euro. Wenn sie mehr ausbilden, bekommen sie sogar 6.000 Euro für jeden weiteren abgeschlossenen Ausbildungsplatz. Die Prämien können auch für Ausbildungswechsler gewährt werden. Einen Sonderzuschuss in Höhe von 1.000 Euro können Kleinstbetriebe mit bis zu vier Beschäftigten geltend machen, wenn sie trotz des zweiten Lockdowns zwischen November 2020 und Juli 2021 die Ausbildung an mindestens 30 Arbeitstagen fortgesetzt haben.

Wichtig ist, dass bei der Beantragung der Ausbildungsprämie alle Unterlagen vollständig vorliegen. Insbesondere die Bestätigung der zuständigen Kammern über die bisherigen Ausbildungsplätze ist unverzichtbar. Anträge, die unvollständig eingehen, können nicht zeitnah bearbeitet werden, sondern erfordern Rückfragen und Nachforderungen der notwendigen Unterlagen. Unter der Rufnummer 06181 672-711* berät der Arbeitgeber-Service der Hanauer Agentur für Arbeit Unternehmen zur Besetzung offener Ausbildungsplätze und informiert zur Ausbildungsprämie und anderen Fördermaßnahmen.


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