Neue Besuchsregelung im Klinikum Fulda

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Vor dem Hintergrund der sinkenden Inzidenzzahlen und den anstehenden Lockerungen der Corona-Maßnahmen werden die Stimmen lauter, die die Aufhebung des Besuchsverbots in den Krankenhäusern fordern.



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„Wir haben großes Verständnis für das berechtige Interesse der Menschen, ihre Angehörigen und Freunde wieder im Krankenhaus besuchen zu dürfen. In den letzten Monaten haben wir die eingeschränkten Besuchsregelungen mit großem Verantwortungsbewusstsein umgesetzt und mit Umsicht und Fingerspritzengefühl Ausnahmen - beispielsweise für werdende Väter, Eltern von Kindern in der Kinderklinik oder Besuche auf den Intensivstationen und der Palliativstation – ermöglicht,“ so Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel, Sprecher des Vorstands des Klinikums Fulda. Durch die nicht immer einfachen Maßnahmen wird einerseits der größtmögliche Patientenschutz sichergestellt und anderseits der Wunsch nach Begegnung und Begleitung angemessen berücksichtigt.

Im Klinikum Fulda werden Patientinnen und Patienten behandelt, die ein hohes Risiko für schwere Verläufe der COVID-19-Erkrankung haben, beispielsweise auf den Intensivstationen, der Neonatologie, der Onkologie und in anderen Bereichen. Für diese Risikogruppen sind die Ansprüche an Vorsicht und Schutz sehr hoch, genauso wie auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Die aktuelle Änderung der „Corona-Einrichtungsschutzverordnung“ durch die Hessische Landesregierung vom 27. Mai hat die Krankenhäuser deshalb überrascht: Denn dieser besondere Schutz ist dann – vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionszahlen und der noch zu niedrigen Impfquoten – nach unserer Einschätzung so nicht mehr zu gewährleisten,“ stellt Menzel fest. Geht es nach der Landesregierung soll bereits am kommenden Samstag, dem 29. Mai das allgemeine Besuchsverbot in den Krankenhäusern fallen. Möglich sind dann bis zu zwei Besuche durch jeweils maximal zwei Besucher in den ersten sechs Tagen eines Krankenhausaufenthaltes, ab dem 7. Tag sollen tägliche Besuche durch ebenfalls bis zu zwei Besucher erlaubt werden. Für geimpfte und genesene Besucher sollen keine Beschränkungen der Anzahl der Besuche gelten.

Voraussetzung für die Umsetzung der Verordnung ist ein detailliertes Hygienekonzept zum Schutz vor Übertragungen von Infektionen durch die Besucher und eine durchgängige elektronische Dokumentation der Besuche, inklusive der Überprüfung der Dokumente zum Impfstatus bzw. der Genesenen-Dokumentation, der Anzahl der Besuche sowie der Durchführung der Schnelltests vor Betreten des Klinikums. „Das ist in der Kürze der Zeit weder technisch noch personell umsetzbar“, so Menzel. Das Klinikum Fulda wird die Umsetzung neuen Regelungen gründlich vorbereiten. Das wird einige Zeit in Anspruch nehmen. „Aufgrund der besonderen Verantwortung, die wir für unsere Patientinnen und Patienten und auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen, werden wir die bewährten Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten“, sagt Menzel. Das allgemeine Besuchsverbot gilt deshalb am Klinikum Fulda zunächst weiter.


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