Main-Kinzig-Kliniken: Neue Besucherregeln

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In den Krankenhäusern Gelnhausen und Schlüchtern gelten ab Freitag angepasste Besucherregeln. Die wichtigste Neuerung: Statt bisher eines Besuchs pro Woche sind ab sofort zwei Besuche pro Woche erlaubt. Es bleibt jedoch dabei, dass die besuchende Person im Laufe des Aufenthaltes möglichst nicht wechseln soll.



Darüber hinaus wurde eine weitere Ausnahme von der Testpflicht eingeführt. Denn bisher mussten alle Besucher, die keine vollständige Impfung vorweisen konnten, einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen, der in einem der Testzentren durchgeführt wurde. Künftig gilt: Auch Personen, die von einer Covid-Infektion genesen sind, benötigen kein Testergebnis. Der Nachweis soll durch den Genesenenausweis, ein ärztliches Attest oder aber einen positiven PCR-Test erfolgen, welcher mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. Die Impf- bzw. Genesenennachweise sind im Eingangsbereich der Klinik vorzuzeigen, wo auch die Erfassung der Besucherdaten erfolgt.

„Mit diesen Maßnahmen gehen wir einen weiteren Schritt, um Besuche für unsere Patienten im Rahmen der Möglichkeiten zu erleichtern“, so Geschäftsführer Dieter Bartsch. Unverändert bleiben die Besuchszeiten, die für alle Besucher gleichermaßen gelten. Die Besuche können in der Zeit von 14 bis 19 Uhr stattfinden und sollten nicht länger als eine Stunde dauern. In Mehrbettzimmern ist darauf zu achten, dass möglichst keine zeitgleichen Besuche stattfinden. Selbstverständlich gelten im gesamten Krankenhaus die bekannten Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes.

Sonderregelungen, die in einigen Krankenhausbereichen bestehen (beispielsweise im Kreißsaal, auf der Kinderstation sowie der Neugeborenen-Intensivstation), können tagesaktuell unter www.mkkliniken.de eingesehen werden.


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