Gebührenreform in der Arbeitnehmerüberlassung

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Die Gebührenverordnung für Betriebe der Arbeitnehmerüberlassung (BMASBGebV) wurde zum 1. Oktober reformiert.



Bisher wurden in zwei Fällen Gebühren erhoben, nämlich 1.300 € für die Erteilung oder Verlängerung einer befristeten Erlaubnis und 2.500 € für die Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis. Künftig sollen die Gebühren die Verwaltungskosten decken, die mit der öffentlichen Leistung verbunden sind.

Seit dem 1. Oktober erhebt die Bundesagentur für Arbeit deshalb auch für die Durchführung von Betriebsprüfungen Gebühren. Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten der Ansprechpartner finden Betriebe im Merkblatt der Arbeitsagentur unter dem Link: https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt-zur-gebuehrenpflicht_ba147168.pdf


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