2G-Besucherregelung am Klinikum Fulda

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Das Klinikum Fulda passt die Besucherregelung an: Angesichts der weiter stark steigenden Corona-Inzidenz gilt ab Samstag, den 20.11.2021 für Besucher stationärer Patienten die 2G-Regelung.



Patientinnen und Patienten dürfen dann nur von vollständig geimpften oder genesenen Personen besucht werden.

„Der Schutz der Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht an oberster Stelle. Die aktuelle COVID-Inzidenz erhöht das Übertragungs-Risiko insbesondere durch ungeimpfte Personen erheblich“, so Vorstandssprecher Priv.-Doz. Dr. Thomas Menzel. „Deshalb müssen wir jetzt auf Grundlage der hessischen Corona-Schutz-Verordnung in Verbindung mit unserem Hygienekonzept die Besuchsmöglichkeiten einschränken.“ Auch Personen mit Erkältungsbeschwerden dürfen – unabhängig vom Impf-Status - keine Patienten besuchen.

Besucherregelung stationärer Patienten
Ab Samstag, den 20.11.2021 darf jeder stationäre Patient nicht mehr als zwei Besuche von jeweils bis zu zwei Personen (über 16 Jahren) empfangen. Voraussetzung ist, dass die Besucher vollständig geimpft bzw. genesen sind (2G-Regelung). Personen, die keinen entsprechenden Impf- bzw. Genesenen-Nachweis am Eingang vorlegen, dürfen das Klinikum nicht betreten. Dies gilt auch, wenn diese Personen einen negativen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test vorweisen. Auch Personen mit Erkältungssymptomen sowie Kontaktpersonen von COVID-19-Infizierten dürfen das Klinikum nicht betreten.

Auf den Stationen sind pro Zimmer jeweils nur zwei Besucher zulässig. Die Besuchsdauer ist auf maximal eine Stunde beschränkt. Dabei gelten folgende Besuchszeiten: Montag bis Freitag, von 14:00 bis 18:00 Uhr; Samstag, Sonntag und an den Feiertage von 11:00 bis 18:00 Uhr (jeweils letzter Einlass). Bisherige Ausnahmeregelungen für werdende Väter, Besuche in der Kinderklinik sowie auf den Intensivstationen und der Palliativstation bleiben bestehen. Personen, die Angehörige bringen oder abholen, werden wie Besucher behandelt, das heißt auch hier gilt die 2G-Regelung.


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