Umfrage zu Corona-Regeln im Einzelhandel

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Das auch in Hanau ansässige Modehaus Müller-Ditschler GmbH muss die vom Land Hessen vorgegebenen 2G-Regeln im stationären Nicht-Lebensmittel nicht einhalten.



Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt jüngst beschlossen (wir berichteten). „Alle Fachhändler und ihre Mitarbeiter leiden sehr unter den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Erkrankung. Unser Haus hat gegen die vor kurzem eingeführten 2G-Regeln geklagt, weil sie unsere Branche benachteiligen und in dieser Form nicht nachvollziehbar sind. Diese Einschätzung hat das Gericht nun bestätigt, was mich sehr erleichtert“, berichtet dazu Tanja Kolb, Geschäftsführerin des in Büdingen und Hanau ansässigen Modehauses.

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern hält den Beschluss für wegweisend für den Einzelhandel. Denn damit werden Einkaufen, Shoppen und Bummeln leichter möglich. Weil die Entscheidung des Gerichts nur auf den Einzelfall abstellt, erstellt die IHK ein aktuelles Lagebild in Handel, Gastronomie und Tourismus. Die Unternehmen werden befragt, welche der Schutzmaßnahmen rings um die Pandemie nur noch mit Mühe zu vermitteln sind und welche Formen der Lockerung eine vertretbare Erleichterung im Tagesgeschäft sein können.

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Gunther Quidde hofft, dass die Landesregierung nach dem Gerichtsentscheid und der Umfrage ihr bisheriges 2G-Regelwerk hinterfragt. Die Online-Umfrage ist unter www.hanau.ihk.de/umfrage zu finden.


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