„Die Datenlage im dritten Jahr der Pandemie reicht nicht aus, um sämtliche Corona-Maßnahmen vollumfänglich zu beurteilen, weshalb auch schwerwiegenden Grundrechtseingriffen in Zukunft die Grundlage fehlt“, so Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer vom Handelsverband Hessen. Umso wichtiger sei laut Rohde, „ausschließlich verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen anzuwenden, wenn diese von Nöten sein. Denn schwere Eingriffe wie Lockdowns oder Zugangsbeschränkungen darf es nicht mehr auf Verdacht geben, sondern müssen einer wissenschaftlichen Basis zugrunde liegen.“
Geschäftsschließungen und Beschränkungen wie 2- und 3-G-Regeln hätten in den vergangenen Jahren tief in die Grundrechte der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler eingegriffen und trotz staatlicher Unterstützungsmaßnahmen seien erhebliche wirtschaftliche Schäden entstanden. Deshalb sei es umso wichtiger, auf die bisherigen Erkenntnisse der Sachverständigen zu verweisen, die eine Wirksamkeit von Geschäftsschließungen oder 2- bzw. 3-G Maßnahmen kritisch bewerten.
"Das Ziel sollte heißen, die Pandemie effektiv und zielgenau zu bekämpfen. Dazu muss die Wirksamkeit von Lockdowns und 2G- sowie 3G-Maßnahmen valide bewerten werden, damit weitere Blindflüge nicht größere gesellschaftliche wie wirtschaftliche Schäden anrichten", so Rohde abschließend.
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