Diese Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus. Die Nachweise müssen Besucher in den Zugangsbereichen auf dem Klinikgelände vorlegen. Eine aktuelle Übersicht aller offiziellen Teststellen in Hanau kann unter www.corona-hanau.de eingesehen werden. Zusätzlich gilt ab dem 01. Oktober für Besucher auf dem gesamten Klinikgelände die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske, ein Mund-Nasen-Schutz reicht nicht mehr aus.
Die Besuche sind weiterhin eine Stunde täglich während der festen Besuchszeiten zwischen 14:00 Uhr und 18:00 Uhr möglich, der letzte Einlass ist um 17:30 Uhr. Pro Patientenzimmer darf jeweils nur ein Besucher anwesend sein. Grundvoraussetzung für einen Besuch ist natürlich, dass die Besucher und Personen desselben Hausstandes keine Symptome haben oder sich in Quarantäne befinden. „Unsere Hanauer Krankenhäuser leisten großartige Arbeit und ich hoffe weiterhin auf Verständnis der Bürgerinnen und Bürger. In der aktuellen Situation gilt es, zusammenzuhalten. Hierzu kann jeder einen Beitrag leisten, indem er sich an die Vorgaben hält und Verständnis für das Personal im Gesundheitswesen zeigt“, appelliert Oberbürgermeister Claus Kaminsky. Auf dem Gelände und in den Gebäuden sowie in den Patientenzimmern müssen Besucher darauf achten, ihre FFP2-Maske jederzeit korrekt zu tragen und den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.
Alle aktuell geltenden Regelungen finden Sie auch jederzeit auf der Website des Klinikums unter www.klinikum-hanau.de/corona
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