FFP2-Maskenpflicht in den Main-Kinzig-Kliniken

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Zum 1. Oktober setzen die Main-Kinzig-Kliniken Gelnhausen und Schlüchtern die neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes zum Umgang mit Corona und entsprechende Umsetzungshinweise des Landes Hessen um. Demnach gilt ab sofort für Menschen, die das Krankenhaus betreten, insbesondere für Besucher und Begleitpersonen, die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.



Die aktuell geltenden Besucherregeln ändern sich nicht. Möglich sind maximal zwei Besuche pro Woche für jeweils eine Stunde innerhalb der Besuchszeit von 14-19 Uhr. Besuchs- und Begleitpersonen müssen selbstverständlich symptomfrei sein. Mitzubringen ist ein tagesaktueller Nachweis eines negativen Testergebnisses einer offiziellen Teststelle (Bürgertest) – es sei denn, es kann der Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder ein gültiger Genesenen-Nachweis vorgelegt werden.

 

 

 


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