Kann die Bewertung auch strafbar sein? Fakt ist: Meinungen zum Chef oder zur Firma werden schon seit langem unter Bekannten oder anderen Angestellten kundgetan. Über Online Plattformen ist eine Meinungsverbreitung hinter einen fiktiven Namen möglich. Einige Personen neigen besonders bei Unzufriedenheit zu Schimpfwörtern und einer aggressiven Schreibweise.

Dürfen solche wirklich genutzt werden?

Was bringt die Anonymität?

Auf online Plattformen den Arbeitgeber bewerten und dabei anonym aufzutreten, vermittelt oft den Eindruck, als könne hier nicht nur sinnvolle, sondern auch schädlichen Kritik einfach so geäußert werden. Zu bedenken ist, dass selbst online Portale keine rechtsfreien Räume sind. Selbst dort sind Gesetze zur Meinungsäußerung gegeben.

Arbeitgeber bewerten: was ist erlaubt?

  • Gesammelte Eindrücke und Wahrnehmungen mitteilen: Eindrücke und Wahrnehmungen, welche die bewertende Person selbst erfahren hat, sind diesbezüglich gestattet. Verallgemeinerungen sind nicht erlaubt.
  • Faktenbenennung: Die geäußerte Meinung sollte durch Fakten nachweisbar sein. Selbst bei einer Anklage sinn erkennbare Beweise vorzulegen. Solche können schon zuvor eingeholt werden.
  • Keine Personenbenennung und keine Weitergabe von Firmengeheimnissen: Eine Kenntlichmachung bestimmter Personen, etwa durch Nennung des Namens oder der Position kann Probleme bringen und sollte umgangen werden. Außerdem ist die Weiterverbreitung der Firmengeheimnisse verboten. Dem Verbot stimmen Arbeitnehmer in der Regel mit dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages zu.
  • Verbreitung unkorrekter Aussagen ist untersagt: Nicht stimmende Behauptungen oder schlecht gemeinte Nachreden sind auf online Bewertungsportalen nicht gestattet. Auch diskriminierende Inhalte und Beleidigungen aller Art sind verboten.
  • Firmenschadende Behauptungen sind nicht erlaubt: Die Aussagen dürfen der Firma keine finanziellen oder imagebildenden Verluste bringen.

Was hilft für eine erlaubte Bewertung?

Um beim Bewerten des Arbeitgebers keine Fehler zu machen, sind alle Inhalte mit Vorsicht zu wählen. Das Geschriebene darf nicht emotionsgeladen sein. Besser ist eine respektvolle und sachliche Meinungsäußerung.

Folgen einer unangebrachten Bewertung

Werden bewusst Unwahrheiten verbreitet oder mit Beleidigungen vorgegangen, kann die Folge sogar eine Anklage wegen Rufschädigung oder Ehrenbeleidigung sein. Freiheitsstrafen und Geldstrafen können das Ende sein.

Wie anonym sind die Bewertungen?

Bewertungen fern den Regeln der Meinungsfreiheit können gelöscht und die verfassende Person von den Betreibern gesperrt werden. In bestimmten Fällen ist außerdem die Aufhebung der Anonymität erlaubt. Etwa darf der bewertete Arbeitgeber die Nutzerdaten verlangen, welche sich hinter dem Pseudonym verbergen. Im Falle eines Arbeitsverhältnisses kann dieses zusätzlich zu einem Strafverfahren beendet werden.

Arbeitgeberbewertung einfach gehalten

Steht das Vorhaben an den Arbeitgeber zu bewerten, kann sich die Frage nach dem Warum gestellt werden. Sofern der Grund ist, mit dem Chef oder einem Kollegen abzurechnen, ist von einer Bewertung abzuraten. Stattdessen sollten die Regeln und Gesetzeshandlungen bekannt sein und beachtet werden, welche mit der Bewertung verbunden sind. Auch kann man fragen, welchen Einfluss die Bewertung auf neue Bewerber haben könnte.

Für das Erstellen der Bewertung kann man sich gern eine Liste schreiben. Hierauf können alle guten und weniger guten Seiten des Arbeitgebers stehen. Am nächsten Tag kann die Meinungsäußerung erfolgen. Eventuell kommen noch einige Punkte zur

Liste hinzu oder werden gestrichen. Die Bewertung sollte nur in einem emotional gelassenen Zustand abgeschickt werden. Anderweitig ist die Gefahr groß, zu emotional zu werden und gegebenenfalls zu übertreiben. Sobald eine konstruktive Bewertung erstellt ist, kann diese online gesetzt werden.

Eine online Möglichkeit, den Arbeitgeber zu beurteilen, ist zum Beispiel StepStone. Mit einer zuvor erstellten Liste mit positiven und negativen Punkten gelingt dies innerhalb von nur sehr kurzer Zeit.

Was verraten negative Bewertungen über einen möglichen Arbeitgeber?

Alle Beurteilungen sind Ansichtssache. Wie eine Firma oder ein Vorgesetzter in Wahrheit ist, kann nicht immer gleich erkannt werden. Auch nicht an negativen Meinungsäußerungen. Woran sich eine Person stört, das kann einer anderen Person zusagen. Hinzu sind sogar Verschiedenheiten in der gleichen Firma nicht unmöglich. Während eine Etage sehr geordnet sein kann, herrscht in einer anderen Etage vielleicht ein großes Chaos.

Oft wird nur ein Bereich bewertet

Beurteilungen beziehen sich meist nicht auf das ganze Unternehmen, sondern nur auf einen Teilbereich. Selbst bei negativen

Bewertungen ist ein Sammeln eigener Erfahrungen wichtiger. Auch das eigene Gespür kann helfen zu entscheiden, ob sich eine Bewerbung lohnt. Bewerbungswillige sollte sich darum am besten mit der Firma auseinandersetzen. Was sagen Medienberichte über die Firma? Wie reden Fachkollegen darüber? Sind die Zweifel dennoch groß, kann erst einmal ein Monat zur Probe gearbeitet werden.


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