Konkret gehe es darum, dass die Geschäftsführung den Beschäftigten eine verbindlich vereinbarte Tariferhöhung nicht zahle. Nach dem AWO-Konzerntarifvertrag vom 16. Dezember 2020 erhalten alle Beschäftigten zum 1. Januar 2023 0,9 % mehr Lohn. Nun habe der Arbeitgeber einseitig entschieden, diese Lohnerhöhung vorerst nicht zu zahlen. Er begründe das mit den laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst. Man wolle erst einmal abwarten, was dabei herauskomme. Der für die AWO zuständige Gewerkschaftssekretär Stefan Röhrhoff: „Das ist ein Skandal. Bisher war die AWO als seriöse Verhandlungspartnerin bekannt. Das ist mit diesem Schritt zumindest fraglich geworden.“

Die Arbeiterwohlfahrt ist zwar nicht Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband des öffentlichen Dienstes, hat sich aber durch den Konzerntarifvertrag an den TVöD gebunden. Als die AWO in die finanzielle Krise geriet, wurden die Gehälter teilweise empfindlich abgesenkt, zum 1. Januar 2021 für alle Beschäftigten um 4,65 %, vorher bereits im Pflegebereich um 3,25%. Stefan Röhrhoff: „Diesen Verzicht leisteten die Beschäftigten solidarisch, um ihrem Unternehmen aus der finanziellen Krise zu helfen. Jetzt war in der Presse zu lesen, die AWO sei auf einem guten Sanierungsweg. Man hoffe, früher als erwartet wieder 100% TVöD-Niveau zahlen zu können. Umso enttäuschter und auch wütender sind die Kolleginnen und Kollegen, dass jetzt sogar die minimale Erhöhung von noch nicht mal einem Prozent mutwillig einbehalten wird. Sie sollte ein erster Schritt sein auf dem Weg, sich wieder vollständig der TVöD-Entgelttabelle anzugleichen.“

Anette Hergl, bei ver.di Hessen schwerpunktmäßig zuständig für die Altenpflege ergänzt: „Seit vielen Jahren tragen die Beschäftigten bei der AWO die Last der wirtschaftlichen Misere, nun hätte es einen kleinen Lichtblick gegeben, aber auch dieser wird den Beschäftigten vorenthalten.“  ver.di appelliert an die Geschäftsführung, die tariflich vereinbarte Lohnsteigerung rückwirkend mit dem nächsten Gehalt auszuzahlen, um so ein wenig Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten zu zeigen und sich gleichzeitig an tarifliche Regelungen zu halten.

Den Beschäftigten rät ver.di unbedingt, ihre Ansprüche schriftlich geltend zu machen.


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