Main-Kinzig-Kliniken: Anpassung der Corona-Regeln ab 7. April

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Die bundesweiten Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz gelten noch bis zum 7. April. Aufgrund der stabilen Infektionslage entfallen danach die Vorgaben. Somit werden auch die Main-Kinzig-Kliniken in Gelnhausen und Schlüchtern die Besucherregeln anpassen bzw. weitestgehend aufheben.



Es besteht keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes. Auch die 3G-Regelung entfällt, sodass Besuche durch symptomfreie Angehörige ohne Einschränkungen möglich sind. Die Besuche können weiterhin am Nachmittag stattfinden (14 bis 19 Uhr). Es bestehen keine Vorgaben hinsichtlich der Besuchsdauer und Personenanzahl – wobei darum gebeten wird, Rücksicht auf die anderen Patienten im Zimmer zu nehmen. In einzelnen, besonders sensiblen Bereichen können hinsichtlich der Maskenpflicht und Besuchszeit vorübergehend Sonderregelungen gelten – diese werden den Besuchern vor Ort mitgeteilt.

 

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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