Klinikum Hanau: Maskenpflicht für Besucher und ambulante Patienten

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Es ist Mitte Dezember und die Infektionswelle rollt. Um die Patientinnen und Patienten sowie die Mitarbeitenden bestmöglich zu schützen, hat sich das Klinikum Hanau dazu entschlossen, ab dem 16. Dezember wieder eine Maskenpflicht für Besucher und ambulante Patienten einzuführen. Innerhalb der Klinikgebäude muss dann für die Dauer des Aufenthalts mindestens ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, eine FFP2-Maske wird empfohlen.



Damit werden die geltenden Regelungen erweitert, für Mitarbeitende im Klinikum gilt bereits seit Ende November eine Maskenpflicht im direkten Patientenkontakt. Eine FFP2-Maske oder einen Mund-Nasen-Schutz erhalten Besucher an der Rezeption im Erdgeschoss des HB-Gebäude. Personen, die Krankheitssymptome haben, werden gebeten, von Besuchen im Klinikum abzusehen.

„Für uns steht der Schutz unserer Patientinnen und Patienten, sowie der Kolleginnen und Kollegen an erster Stelle, wir wissen aber auch, wie wichtig Besuche für den Heilungsprozess sind. Deshalb haben wir uns für die Wiedereinführung der Maskenpflicht in den Klinikgebäuden entschieden“, sagt Volkmar Bölke, Geschäftsführer des Klinikums. Besuche sind täglich während der festen Besuchszeiten zwischen 14 Uhr und 18 Uhr möglich. Während des Besuchs sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Weiterhin gelten die gängigen Hygienevorschriften, Hust- und Niesetikette sowie eine gründliche Händehygiene.

 


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