Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori (SPD) hat entschieden, die Bescheiderstellung im Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen vorübergehend auszusetzen. Grund für das Moratorium ist eine Prüfung, ob zusätzliche Erleichterungen für die Betroffenen ermöglicht werden können.
Mansoori betonte hierzu in Wiesbaden: „Ich habe in den vergangenen Wochen intensiv mit Verbänden, betroffenen Unternehmen und Selbständigen gesprochen. Dabei sind Fragen und Vorschläge aufgekommen, die eine Erleichterung für die Betroffenen bedeuten könnten, wenn sie rechtlich zulässig sind. Durch das Moratorium gewinnen wir Zeit, um diese Fragen rechtssicher prüfen zu können. Letztlich geht es hier nicht um globale Großkonzerne, sondern um Solo-Selbständige, Mittelstand oder Handwerk. Ich möchte daher alle rechtskonformen Möglichkeiten ausschöpfen, um Erleichterungen für die Betroffenen zu erzielen. Das ist für mich auch eine Gerechtigkeitsfrage. Über die Ergebnisse und nächsten Schritte werden wir baldmöglichst und selbstverständlich transparent informieren.“
"Das Ministerium hatte bereits im Vorfeld klargestellt, dass die Betroffenen unter bestimmten Voraussetzungen Möglichkeiten zum Beispiel von Stundung und Erlass haben. Darüber hinaus haben wir die Erhöhung der Bagatellgrenze von 500 auf 1.000 Euro erwirkt. Das Moratorium wird sich auf das laufende Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen wie folgt auswirken.
Bis zum Abschluss der Prüfungen gilt: Es werden keine neuen Bescheide versandt. Laufende Fristen sind ausgesetzt. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das: Sie müssen aktuell nichts weiter unternehmen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhalten Sie von uns rechtzeitig neue Informationen und – falls erforderlich – eine neue Frist. Bei allen Verfahren gilt der Gleichheitsgrundsatz. Sollte es eine Änderung des Verfahrens geben, werden alle auch bisher erfolgten Bescheide noch einmal entsprechend überprüft", heißt es abschließend aus Wiesbaden.
Handelsverband begrüßt Stopp des Rückmeldeverfahrens zu Corona-Soforthilfen
Der Handelsverband Hessen e.V. begrüßt die Entscheidung des Hessischen Wirtschaftsministeriums, das laufende Rückmeldeverfahren zu den Corona-Soforthilfen mit sofortiger Wirkung auszusetzen.
Im Fokus der erneuten Überprüfung stehen unter anderem:
⦁ die fehlende Berücksichtigung negativer Kontostände,
⦁ die Problematik einer möglichen „doppelten“ Rückzahlungsverpflichtung im Juni 2020 (bei gleichzeitiger Sofort- und Überbrückungshilfe),
⦁ die Anrechnung von Eigenmitteln,
⦁ sowie die fehlende Deckungsgleichheit zwischen Betrachtungszeitraum und tatsächlichen Schließzeiten.
Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, erklärt: „Die Entscheidung ist ein wichtiges und richtiges Signal. Das sofortige Moratorium ist eine vertrauensbildende Maßnahme für den hessischen Handel. Viele Händlerinnen und Händler standen durch das Rückmeldeverfahren unter enormem Druck und hatten große Sorgen, Fristen zu versäumen oder zu Unrecht Rückzahlungen leisten zu müssen. Minister Mansoori hat die Anliegen ernst genommen und im Sinne der Wirtschaft entschieden. Dass die kritischen Punkte nun noch einmal geprüft werden und das Verfahren ausgesetzt ist, verschafft den Betroffenen Luft und die Chance auf faire Anpassungen – das begrüße ich ausdrücklich. Unsere beharrliche Arbeit und unser stetiges Dranbleiben an dieser Thematik haben Wirkung gezeigt und sich für die Händlerinnen und Händler ausgezahlt.“
Für die Betriebe bedeutet das Moratorium: Es drohen aktuell keine Fristversäumnisse.
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