Viele Arbeitsschutzmängel in hessischen Friseurbetrieben

Unternehmen

Friseure sind bei ihrer Arbeit einem erhöhten Risiko für Hauterkrankungen ausgesetzt. Häufiger Kontakt mit Wasser sowie Wasch- und Pflegesubstanzen beanspruchen die Haut mehr als in anderen Berufen.

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In der Vergangenheit konnten staubende Blondiermittel, saure Dauerwelle und gepuderte Naturgummi-Latexhandschuhe Haut und Atemwege zusätzlich belasten. Durch Technische Regeln für Gefahrstoffe wurde die Verwendung dieser Arbeitsmittel untersagt.

Der Landesgewerbearzt im Regierungspräsidium Darmstadt führte in den Jahren 2009 bis 2011 eine Studie in hessischen Friseurbetrieben durch, um zu überprüfen, welche medizinischen Arbeitsschutzmaßnahmen in den Betrieben getroffen wurden. Durch Zufallsstichproben wurden 111 hessische Friseurbetriebe ausgewählt und von Ärztinnen und Ärzten des Hessischen Landesgewerbearztes aufgesucht. Mit einem standardisierten Fragebogen wurde abgefragt, ob eine Gefährdungsbeurteilung, ein Hautschutzplan und eine Betriebsanweisung zum Umgang mit Gefahrstoffen vorlag, wie der Betrieb arbeitsmedizinisch betreut war und welche Handschuhe verwendet wurden.

Zu 90% handelte es sich um Kleinbetriebe mit im Mittel 3 Beschäftigten, 10% der Betriebe waren Filialen größerer Friseurketten. Mehr als die Hälfte der Betriebe hatten vorschriftswidrig keine arbeitsmedizinische Betreuung, 83% hatten keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, in 67% der Betriebe war nicht verzeichnet, mit welchen Gefahrstoffen umgegangen wird. Nur etwa jeder vierte Betrieb hatte seinen Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen für die Haut angeboten. Betriebe ohne arbeitsmedizinische Betreuung hatten signifikant mehr Arbeitsschutzmängel als die übrigen Betriebe, im Mittel über 6 Mängel pro Betrieb.

Dafür hatten über 60% der Betriebe einen geeigneten Hautschutzplan. Hautschutz-mittel standen in 81%, Hautreinigungsmittel in 87% und Hautpflegemittel in 88% der Betriebe zur Verfügung. In einer Stichprobe von 41 Friseurbetrieben hatten jedoch 80,5% keine geeigneten chemikalienbeständigen Schutzhandschuhe und 69% keine Waschhandschuhe mit Stulpen.

Die Studie belegt erhebliche Mängel im Bereich des medizinischen Arbeitsschutzes in Friseurbetrieben, die eine stärkere Aufklärung der Betriebsinhaber durch die Innung und die Handwerkskammer sowie eine stärkere Überwachung durch die Berufsgenossenschaft und die staatliche Arbeitsschutzverwaltung erforderlich machen, so das Regierungspräsidium abschließend.


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