Am Montag, 23., am Freitag, 27., und am Montag, 30. Dezember, ist die Arbeitsagentur von 8 bis 12 Uhr dienstbereit. Auch das Berufsinformationszentrum (BiZ) ist an diesen Tagen von 8 bis 12 Uhr zugänglich.
Erfahrungsgemäß ist rund um die Feiertage mit erhöhtem Kundenaufkommen zu rechnen. Daher sollten Kundinnen und Kunden, die ihren Besuch planen können, nach Möglichkeit auf andere Tage ausweichen. Allen Personen, die zum 1. Januar 2020 oder im Verlauf des Monats Januar arbeitslos werden, empfiehlt die Agentur für Arbeit, bereits vor Weihnachten die persönliche Arbeitslosmeldung vorzunehmen. Dazu sollten sie am besten einen gültigen Ausweis und einen aktuellen Lebenslauf mitbringen.
Arbeitsuchend-Meldungen, Mitteilungen und Anträge auf Arbeitslosengeld können - unabhängig von den Öffnungszeiten - auch online erledigt werden: https://www.arbeitsagentur.de/meine-eservices