Starker Anstieg der Hartz IV-Anträge im April

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„Wie erwartet schlägt sich der durch die Corona-Krise ausgelöste konjunkturelle Einbruch auch beim Kommunalen Jobcenter des Main-Kinzig-Kreises nieder“, vermeldet Susanne Simmler (SPD), Verwaltungsratsvorsitzende des KCA. So sei im April die Zahl der Hartz IV-Neuanträge auf deutlich über 1.300 angestiegen. „Das entspricht einem Anstieg auf fast 300 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat“, weiß Michael Krumbe, Vorstandsvorsitzender des KCA.



Diesen Zuwachs habe das Jobcenter bislang gut bewältigen können. „Wir wissen um die existenzielle Not vieler Menschen in der gegenwärtigen Lage. Daher ist es unser Anspruch, dass wir innerhalb kürzester Zeit über einen Neuantrag entscheiden“, so Krumbe. Das sei möglich, weil man intern personelle Ressourcen verschoben habe und dank der temporär befristeten, rechtlichen Vereinfachungen im SGB II durch das sogenannte Sozialschutz-Paket. Die SGB-II-Leistungsbeziehenden hätten weit überwiegend mit großem Verständnis reagiert, wofür man im Jobcenter sehr dankbar sei. „Wir haben ab Mitte März unsere Standorte für den Publikumsverkehr weitestgehend geschlossen, um unserer Verantwortung für den Gesundheitsschutz von Mitarbeitenden sowie Klientinnen und Klienten gerecht zu werden“ berichtet Simmler.

Besonders gravierend sei die Situation bei Selbstständigen. „Wir beobachten im April das Zehnfache der SGB-II-Neuanträge von Menschen, die mit ihrer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten können.“ Diese Entwicklung sei nicht überraschend, so Sozialdezernentin Simmler. „Gerade sogenannte Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe haben der ökonomischen Krise wenig entgegen zu setzen. Sie zählen leider zu den ersten Opfern des wirtschaftliche Abschwungs.“ Mittelfristig gelte es für das KCA-Jobcenter Lösungsansätze zu entwickeln, wie man diesen leistungsbereiten und unter normalen Umständen von staatlichen Transferleistungen unabhängigen Betroffenen schnellstmöglich wieder auf die Beine helfen könne.

Vorsichtige Öffnung für persönliche Vorsprachen

Da sich die Infektionszahlen stabilisieren und das öffentliche Leben in Deutschland langsam wieder Fahrt aufnimmt ermöglicht auch das KCA-Jobcenter – im Einklang mit der Verwaltung des MKK – seit dem 4. Mai. wieder Terminvereinbarungen. Wichtig sei dabei, so Krumbe, dass Menschen mit einem Anliegen zwingend vorab einen Termin abstimmen und sich vom Jobcenter bestätigen lassen müssten. „Unangekündigte Vorsprachen werden wir leider nicht zulassen können“. In den regionalen Standorten des KCA gelten erhöhte Gesundheitsschutz-Vorschriften, die das Wohl von Klientinnen und Klienten sowie Mitarbeitenden gleichermaßen im Blick hätten. „Unser Standpunkt ist weiter, dass wir alle Anliegen vorrangig versuchen per Telefon und E-Mail zu klären. Persönliche Termine möchten wir auf die Fälle eingrenzen, wo dies unabdingbar ist“, macht Krumbe die Strategie seines Hauses deutlich. Detaillierte und ständig aktualisierte Informationen liefere das Jobcenter auf seiner Webseite.

Auch wenn gegenwärtig die Priorität des Kommunalen Jobcenters darauf liege, die massiv gestiegene Zahl an Neuanträgen unverzüglich zu bearbeiten, verliere man dennoch nicht aus dem Blick, zeitnah die Beratung und Entwicklung von Arbeitsuchenden wieder zu intensivieren. So sei man beispielsweise mit der Gesellschaft für Arbeit, Qualifizierung und Ausbildung (aQa), dem Maßnahmeträger des MKK, im ständigen Austausch. „Wir prüfen wie schnell wir welche Qualifizierungs- und Fortbildungsangebote wieder hochfahren können – natürlich immer unter Berücksichtigung der Gesundheitsschutzrichtlinien“, erläutert Krumbe. „Unser Ziel muss es sein, je mehr sich die allgemeinen Einschränkungen lockern, wieder an unsere selbstgesteckten Integrationsziele anzuknüpfen und unserem gesetzlichen Auftrag, Arbeitslosigkeit zu verringern, erneut mit voller Inbrunst zu verfolgen“, schließt sich Simmler an.

Aktuelle Zahlen

Die Corona-Krise schlägt sich in der Arbeitslosenquote nach dem SGB II ich im April noch nicht nieder. Diese verharrt stabil bei 2,7 Prozent. Das entspricht im April 2020 exakt 6.241 Arbeitslosen. Es ist davon auszugehen, dass sich im Folgemonat ein deutlich anderes Bild ergeben wird. Die Anzahl der Leistungsbezieher im SGB II betrug 24.624 Personen. Angesichts von 1.314 Neuanträgen wird sich auch hier ein erheblicher Anstieg im Mai zeigen. Hinter der Mehrheit der Neuanträge stehen Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen. Maßnahmen zur aktiven Arbeitsförderung sind weitestgehend seit dem 18. März ausgesetzt.


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