Arbeitslosmeldung ohne persönliche Vorsprache

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Bisher musste man persönlich bei der Agentur für Arbeit erscheinen und sich mit einem Ausweisdokument identifizieren, um sich arbeitslos zu melden.



Nur so konnte der Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht werden. Die persönliche Vorsprache hat der Gesetzgeber vorgesehen. Kundinnen und Kunden der Hanauer Arbeitsagentur können künftig die notwendige Identifikation ohne persönliches Erscheinen über ihr Handy oder Tablet vornehmen. Bis Ende Juli erhalten sie ein Schreiben mit einem QR-Code, in dem das Selfie-Ident-Verfahren genau erklärt wird. Erst dann können sie sich über den QR-Code oder den Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite identifizieren. Dieses Schreiben kommt nicht von der Arbeitsagentur selbst, sondern von einem beauftragten Dienstleister.

Für die Online-Identifizierung braucht man dann lediglich ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet), eine stabile Internetverbindung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit holographischem Merkmal. Zunächst gilt das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ bis zum 30. September 2020. Der Schutz der persönlichen Daten hat dabei oberste Priorität und wird allen Kundinnen und Kunden garantiert.


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