Überbrückungshilfen für Soloselbstständige

Verbraucher

ver.di Hessen begrüßt die unbürokratische Hilfe, die sog. „Überbrückungshilfe II“, des Bundes und der Länder für kleine Unternehmen und Soloselbstständige.

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Soloselbstständige, die wegen der jetzt beschlossenen neuerlichen Corona-Beschränkungen in der Kultur- und Veranstaltungsbranche Umsatzverluste erleiden, bekommen 75 Prozent der Einnahmeausfälle ersetzt. „Dies hilft vielen Corona-gebeutelten Kleinstunternehmer*innen existenziell, es handelt sich um einen echten Unternehmer*innenlohn“, so Volker Koehnen vom Fachbereich Kunst, Medien und Industrie.

Die Berechnung der Unterstützung bemisst sich am Umsatz im November 2019, davon werden die Einnahmen im November 2020 abgezogen – von diesem Fehlbetrag werden 75% übernommen. Vorauszahlungen sind möglich. Weil gerade Soloselbstständige schwankende Monatseinkünfte haben, ist es möglich, die Umsätze über mehrere Monate zu mitteln. 

Dass nun auch die Einnahmenausfälle der Soloselbstständigen durch die Coronakrise geltend gemacht werden können, wurde möglich, weil die Hilfe – anders als während und nach dem ersten Shutdown – nun als außerordentliche Wirtschaftshilfe vergeben wird und nicht mehr an die Sozialgesetzgebung gekoppelt ist. „Damit wurde eine monatelange, zentrale Forderung von ver.di erfüllt, die von dem großen Engagement auch unserer Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit getragen wurde“, so Koehnen abschließend.


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