Warnstreik ÖPNV Hessen: Positive Zwischenbilanz

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Die Gewerkschaft ver.di ist sehr zufrieden mit dem bisherigen Verlauf des Warnstreiks der kommunalen ÖPNV-Beschäftigten in Hessen.



Streikleiter Jochen Koppel: „Verwaltung und Werkstätten in Kassel, Frankfurt und Wiesbaden haben sich zahlreich beteiligt. In Wiesbaden waren so viele Werkstatt-Kolleginnen und Kollegen im Streik, dass die Geschäftsführung sich am Morgen entschloss, den Fahrbetrieb an der Dienstaufnahme zu hindern, da die Busse in der Nacht nicht gereinigt und betankt werden konnten. Deshalb fuhren in Wiesbaden bereits heute keine Busse mehr.“

ver.di hatte mit Blick auf Schüler*innen und Berufsverkehr absichtlich zunächst die Verwaltung und das Werkstattpersonal zum Streik aufgerufen. Jochen Koppel: „Es war überraschend für uns, dass die Auswirkungen eines Werkstattstreiks so massiv sind. Daran zeigt sich, dass die Beschäftigten in der Werkstatt doch nicht so unwichtig sind, wie uns die Arbeitgeber in der Verhandlung glauben machen wollten. Sie hatten eine Höhergruppierung der Werkstattbeschäftigten mit dem Argument verweigert, sie seien nicht so wichtig.“

Am Samstag, 21.11. ruft ver.di das Fahrpersonal in Kassel, Marburg, Wiesbaden und Frankfurt zum Warnstreik auf. Er startet mit der Frühschicht zu Fahrplanbeginn und endet mit der Spätschicht und dem Fahrplanende. Jochen Koppel: „Durch das Verhalten der Arbeitgeberseite sind wir zum Streik gezwungen. Sie kommen uns nicht entgegen und knüpfen die Coronaprämie an ihr schlechtes Angebot, wohlwissend, dass die Regelung zur Coronaprämie Ende Dezember ausläuft. Das macht die Kolleginnen und Kollegen natürlich stinksauer.“

ver.di verhandelt mit dem kommunalen Arbeitgeberverband Hessen (KAV) über einen Spartentarifvertrag Nahverkehr. Er gilt hessenweit für rund 4.500 Beschäftigte. Es handelt sich um Schienenbahnfahrerinnen und -fahrer, Busfahrerinnen und Busfahrer der kommunalen Betriebe sowie Verwaltungs- und Werkstattpersonal.

Die Forderungen in Hessen sind unter anderem: 

  • Verschieben der Entgelttabelle um drei Entgeltgruppen nach oben 
  • Übernahme der Covid Prämie aus dem Tarifabschluss des Öffentlichen Dienstes
  • Bis zu 5 Entlastungstage je nach Betriebszugehörigkeit

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