Anzahl der tödlichen Unfälle mit Fahrrad oder Pedelec steigt

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Etwa jeder Siebte, der 2019 in Deutschland bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam, war mit dem Fahrrad oder E-Bike unterwegs.



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„Der Straßenverkehr muss auch für die schwächeren Verkehrsteilnehmer noch sicherer werden“ fordert der Pressesprecher vom ACE Auto Club Europa, Anton Hofmann, vom Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau. Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko tödlicher Unfälle mit Fahrrad oder Pedelec. Von den Radfahrern über 65 Jahren, die tödlich im Straßenverkehr verunglückt sind, waren knapp ein Drittel mit dem E-Bike unterwegs. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung der getöteten Fahrrad- und Pedelecfahrenden vom Statistisches Bundesamt, die dem ACE vorliegt und sehr aufschlussreich ist.

„Im Straßenverkehr ärgern sich alle mal über alle, es gibt rücksichtslose Menschen auf und in allen Verkehrsmitteln. Hier geht es um Menschen, die Fahrrad oder Pedelec gefahren sind und im Straßenverkehr ihr Leben verloren haben. Jeder Tote ist einer zu viel und die Ansatzpunkte zur Prävention sind vielfältig“ so der ACE-Vertreter. Der Anteil von Strecken, die im Alltag mit dem Fahrrad im Alltag zurückgelegt werden, steigt. Gleichzeitig geht aber auch die Zahl verletzter und getöteter Radfahrerinnen und Radfahrer nach oben. Es besteht dringender Bedarf, mehr für die Verkehrssicherheit von Radfahrerenden zu tun. Der Fahrradboom der letzten Jahre hat eine unschöne Kehrseite: Es fahren nicht nur immer mehr Menschen mit dem Fahrrad, sondern es verunglücken auch immer mehr Radfahrerinnen und Radfahrer. 2019 kam es in Deutschland zu 445 Fahrrad-Unfällen mit tödlichem Ausgang, das sind 21 Prozent mehr Fahrradtote als 2017. Die Gesamtzahl der Unfälle mit Fahrradbeteiligung lag im letzten Jahr bei fast 100.000. Während verkehrsmittelübergreifend die Zahl der Unfälle mit Personenschäden und tödlichem Ausgang zurückging, wird bei den Radfahrenden eine gegenläufige Entwicklung deutlich. Was lässt sich tun, um die Verkehrssicherheit von Radfahrenden zu verbessern? Es gibt verschiedene Handlungsansätze und Forderungen, die nachfolgend beleuchtet werden:

Infrastruktur und Gesetze zum Schutz von Radfahrern
Viele sehen die Politik gefordert, angesichts eines wachsenden Radverkehrsanteils die Infrastruktur für Fahrräder auszubauen und Regeln zum Schutz von Radfahrerinnen und Radfahrern einzuführen bzw. besser durchzusetzen. In beiden Bereichen passiert tatsächlich etwas: Viele Kommunen bauen Radwege neu oder erweitern sie und es sind auch verschiedene Radschnellwege in Planung – etwa zwischen Wolfsburg und Braunschweig oder zwischen Heidelberg und Mannheim. Auch könnten Pop-Up-Radwege, wie sie im Zuge der Corona-Pandemie etwa in Berlin, Stuttgart oder Düsseldorf entstanden sind, nach der Krise dauerhaft erhalten bleiben. Diese neuen Radwege wurden kurzfristig durch Markierungen auf der Straße angelegt, bieten mehr Platz für Radfahrende und erhöhen ihre Sichtbarkeit, was die Gefahr von Unfällen verringert. Auch im Bereich der Verkehrsregeln tut sich etwas. Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung (STVO), die Ende April 2020 in Kraft trat, gehen mehrere Regelungen einher, welche die Sicherheit von Radfahrenden erhöhen: Hier sind vor allem der neue Mindestabstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrern durch Pkw sowie höhere Bußgelder beim Zuparken von Rad- und Fußwegen zu nennen. Während der Radwegeausbau in vielen Fällen erst mittelfristig Effekte zeigt, da Planung und Bau mehrere Jahre benötigen, könnten die neuen Verkehrsregeln unmittelbar wirken. Allerdings wurde die STVO-Novelle kurz nach Inkrafttreten aufgrund von Formfehlern ausgesetzt. Und dann kommt es auch darauf an, dass die neuen Vorgaben auch tatsächlich durchgesetzt werden. Bisher schenken die Ordnungsbehörden Regelverstößen durch und gegen Radfahrende relativ wenig Beachtung.

Betriebliche Förderung von Verkehrssicherheit
Eine zweite Möglichkeit, um für mehr Sicherheit im Radverkehr zu sorgen, besteht darin, den Handlungsspielraum auf der betrieblichen Ebene zu nutzen. Vor allem in den Städten fahren jeden Tag viele Beschäftigte mit dem Fahrrad zur Arbeit. Der Radverkehrsanteil im Berufsverkehr beträgt etwa zehn Prozent – und das bei über 30 Millionen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Die Nutzung des Fahrrads auf dem Arbeitsweg wird von Arbeitgeberseite aus unter anderem durch Finanzierungsmodelle wie das Dienstradleasing, gute Abstellanlagen und kostenlose Lademöglichkeiten für Pedelecs gefördert. Es gibt weitere sinnvolle Maßnahmen, die vor allem das Thema Sicherheit in den Blick nehmen. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte, da es beim Fahrradfahren ein relativ hohes Wegeunfallrisiko gibt und passende Maßnahmen Verletzungen und Ausfallzeiten verhindern bzw. verringern können. Betriebe haben etwa die Möglichkeit, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kostenlose Fahrradchecks, Fahrsicherheitstrainings und Sicherheitsausrüstung wie Warnwesten oder Helme anzubieten. Wichtig ist auch das Feld der Kommunikation, um für die Risiken des Verkehrsmittels und ein angepasstes Verhalten zu sensibilisieren. Mögliche Kooperationspartner für die Betriebe sind die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, die auch im Bereich Wegeunfälle intensive Präventionsarbeit leisten.

Verhalten der Radfahrerinnen und Radfahrer
„Schließlich können Radfahrerinnen und Radfahrer auch selbst einiges dafür tun, um unversehrt an ihrem Ziel anzukommen. Eine kluge Routenwahl sollte darauf abzielen, stark befahrene Straßen mit unübersichtlichen Kreuzungen oder fehlenden Radwegen zu vermeiden. Ein technisch intaktes Fahrrad mit zuverlässigen Bremsen und funktionsfähigem Licht sorgt dafür, dass Radfahrer bei Gefahr rechtzeitig anhalten können und auch im Dunkeln gesehen werden. Und schließlich lassen sich auch durch regelkonformes Verhalten wie Fahren auf der richtigen Straßenseite und der Beachtung von Ampelzeichen unnötige Risiken vermeiden“ ist der ACE-Pressesprecher Anton Hofmann überzeugt.

Gemeinsame Anstrengungen nötig
Insgesamt zeigen die steigenden Unfallzahlen von Radfahrerinnen und Radfahrern, dass alle Seiten – sei es Politik, Polizei, Betriebe oder die Nutzerinnen und Nutzer selbst – das Thema Verkehrssicherheit ernst nehmen und ihr Engagement nach Möglichkeit verstärken sollten. Ansonsten wird für die aus umwelt- und verkehrspolitischer Sicht erfreuliche Entwicklung im Bereich der Fahrradnutzung ein sehr hoher Preis zu zahlen sein. Der Auto Club Europa hat bereits zum Start ins Jahr 2018 auch E-Bikes seinen Mitgliedern angeboten, die Pedelecs und Fahrräder gegen Pannen und Unfälle zu versichern– somit gehe man auf die veränderten Mobilitätsbedürfnisse in Europa ein. Der ACE kooperiert hierbei mit dem Versicherer Roland Assistance GmbH. Ziel sei es, sämtliche Fahrzeuge der Familie abzusichern, egal wieviele es sind. Gerade in der winterlichen Jahreszeit, die auch für den Betrieb von E-Bikes und Pedelecs erhöhte Anforderungen bedeutet und eine besondere Aufmerksamkeit für die Pflege der Fahrzeuge erforderlich macht, haben viele Versicherte dieses Angebot bereits zu schätzen kennen gelernt.

Pannenhilfe rund um die Uhr
Enthalten ist der Fahrradschutzbrief im Tarif ACE Comfort. Er sieht für Deutschland, Europa und die Mittelmeeranrainerstaaten eine Pannenhilfe rund um die Uhr vor. Ab einer Entfernung von zehn Kilometern vom Wohnort haben ACE-Mitglieder, die mit E-Bike, Pedelec oder Fahrrad unterwegs sind, Anspruch auf Bergung, Weiter- oder Rücktransport sowie Werkstattvermittlung. Der ACE-Vorsitzende Stefan Heimlich sagt hierzu: "Der ACE sieht sich als Mobilitätsbegleiter. Unsere Mitglieder wollen wir bei ihrer Mobilität unterstützen, egal ob sie mit dem Auto unterwegs sind, dem Fahrrad oder multimodal. Der Fahrradschutzbrief ist eine sehr gute Ergänzung zu unserer Pannenhilfe fürs Auto, den sich viele unserer Mitglieder gewünscht haben."

Foto: Zahlen & Fakten vom Statistisches Bundesamt für das Jahr 2019 zeigen: Je höher das Lebensalter, desto größer die Anzahl der getöteten Fahrrad- und Pedelecfahrende


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