Winter ist da: Was jetzt unbedingt beachtet werden muss

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Der Winter ist in weiten Teilen Deutschlands angekommen. „Im Main-Kinzig-Kreis, der Wetterau, Vogelsberg, Spessart und Rhön“ stellten dies am ersten Dezembertag die teils überraschten Verkehrsteilnehmer auf den Straßen, Fahrrad- und Gehwegen fest.



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Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich nun auf Schneefall, Glätte und früh hereinbrechende Dunkelheit einstellen. Die richtige Vorbereitung auf die Wintersaison ist nach Meinung vom Pressesprecher und Vorstandsmitglied im ACE-Kreis Main-Kinzig & Wetterau, Anton Hofmann, unerlässlich um auch unter schwierigen Witterungsbedingungen sicher unterwegs zu sein. Der Auto Club Europa, Deutschlands zweitgrößter Autoclub, gibt Hinweise und Tipps, was es auf winterlichen Straßen zu beachten gilt und informiert über Winterausrüstungspflichten.

Winterausrüstungspflichten 
In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Danach sind Autofahrende bei winterlichen Verhältnissen verpflichtet, Winterreifen zu benutzen. Nach dem Gesetz gelten Reifen mit dem „M+S“ Symbol als wintertauglich. Besser sind Reifen mit dem „Alpine“-Symbol“, dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Dieses Symbol weist die Wintertauglichkeit nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aus und entspricht einem Qualitätssiegel. Seit dem ersten Januar 2018 müssen alle neuen Winterreifen mit einem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein. Tragen die Reifen dieses Symbol nicht und wurden vor dem 01. Januar 2018 hergestellt, dürfen sie noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Winterreifen mit der bisher gängigen M+S-Kennzeichnung haben bis zum 30.09.2024 Bestandsschutz. Auch bei Allwetter- bzw. Ganzjahresreifen gilt: Fehlt das „Alpine“-Symbol und wurden die Reifen vor dem 01.01.2018 hergestellt, dürfen sie noch bis zum 30.09.2024 gefahren werden. Wer auf Ganzjahresreifen setzt, sollte sich aber über die individuellen Schwächen des jeweiligen Reifenmodells unbedingt vor einer Fahrt in den Schnee informieren. Achtung: Im Ausland gelten teilweise andere Ausrüstungspflichten. Vor der Abfahrt ist es deshalb unerlässlich, sich über die dort geltenden Regeln zu informieren. So lassen sich auch empfindliche Bußgelder vermeiden.

Profiltiefe der Reifen
Sowohl bei Sommer- als auch bei Winterreifen sieht der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vor. Aus Sicherheitsgründen rät der ACE im Winter zu einer Mindestprofiltiefe von 4 mm für den besten Halt bei Matsch und Schnee.

Flüssigkeiten und Schlösser
Für das Kühlwasser und auch für die Scheibenwischanlage sollte ein geeignetes Frostschutzmittel eingefüllt werden. Im schlimmsten Fall drohen sonst bei Frost Schäden am Motor und den Schläuchen, warnt der ACE. Zusätzlich gilt es unbedingt zu überprüfen, ob Eiskratzer und Enteisungsmittel für die Scheiben im Auto vorhanden sind. Falls das Fahrzeug noch mit einem Schlüssel aufgesperrt wird, oder die Schlüsselbatterie plötzlich leer sein sollte, kann ein Türschloss-Enteisungsspray im Winter der entscheidende Vorteil sein. Der ACE-Vertreter rät, Achtung: Türschlossenteiser gehört griffbereit in die Jackentasche und nicht etwa ins Handschuhfach.

Batterie und Licht
Die Starterbatterie muss bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor hin und wieder geladen werden. Dies kann beispielsweise durch „Bewegungsfahrten“ erfolgen: Mindestens alle zwei Wochen sollte das Fahrzeug möglichst bewegt werden. Am besten nicht auf einer Kurzstrecke im Stop-and-go-Verkehr, sondern auf freien Straßen, möglichst tagsüber bei Helligkeit und bei Trockenheit. So können Stromfresser wie Gebläse, Heckscheibenheizung und Scheibenwischer ausgeschaltet bleiben. Eine andere Möglichkeit ist es, die Batterie mit einem Erhaltungsladegerät aufzuladen. Idealerweise verfügt der Stellplatz dazu über eine Steckdose. Hilfreich ist ebenfalls ein Starthilfegerät, den sogenannten Booster, der im Fahrzeug deponiert werden sollte. Die Batterie von Elektroautos verliert kontinuierlich Spannung. Sie darf niemals restentladen werden – dann wäre sie defekt. Das E-Auto sollte deshalb nicht fast leer abgestellt und dann länger stehengelassen werden.

Aktuelle Lageberichte der Alpenpässe
Die meisten Alpenpässe mit einer planmäßigen Winterschließung sind bereits gesperrt. Ein Blick auf die Alpenstraßen-Übersicht des ACE unter ace.de/alpenpaesse bietet zu diesen und zu Straßenzustand, Winterausrüstungs- oder Schneekettenpflicht, sowie situationsbedingten weiteren Sperren von Alpenpässen tagesaktuelle Informationen.

Foto: Wichtiger Hinweis vom ACE: In Deutschland gilt die sogenannte „situative Winterreifenpflicht“. Danach sind Autofahrende bei winterlichen Verhältnissen verpflichtet, Winterreifen zu benutzen.


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