Während der Corona-Pandemie war es ausnahmsweise möglich, dass sich Bürgerinnen und Bürger telefonisch oder online arbeitslos melden konnten. Diese Ausnahmeregelung endet mit dem 31. August 2021. Die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitslosmeldung gilt bundesweit wieder verbindlich ab dem 1. September 2021. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch ohne vorherige Terminvereinbarung möglich. Gleichwohl empfiehlt die Agentur für Arbeit Hanau, über die Rufnummer 06181 672-106 einen Termin zu vereinbaren, um längere Wartezeiten oder ein höheres Kundenaufkommen zu vermeiden.

Identifizierungsverfahren Selfie-Ident läuft aus

Die Bundesagentur für Arbeit hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Dieses Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung - aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden. Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Personen mit neuem Personalausweis ist ab Januar 2022 geplant.

Digitale Angebote bleiben

Viele Kundenanliegen lassen sich weiterhin einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Dazu gehört u.a. die Möglichkeit, Arbeitslosengeld oder Kindergeld zu beantragen. Ausführliche Informationen gibt es hier: https://con.arbeitsagentur.de/prod/profil/profil-ui/eservices

Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?

Arbeitsuchend: Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet - zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird - melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen. Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 5555 00 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.

Arbeitslos: Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Informationen gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen


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