Regeln im Umgang mit rohem Fleisch, Milch und Eiern

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Die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin im Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr des Main-Kinzig-Kreises hat ein Online-Angebot für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (§43) vorbereitet.



Weil diese in den vergangenen Monaten wegen der Corona-Pandemie nicht in der gewohnten Form möglich waren, hatte die Abteilung Hygiene und Umweltmedizin des Main-Kinzig-Kreises einen Flyer mit den wichtigsten Informationen erarbeitet und ist auch über E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! für Fragen erreichbar.

„Das Online-Angebot soll nun wieder die Möglichkeit eröffnen, Menschen, die im Lebensmittelbereich arbeiten, direkt über alle Fragen rund um den richtigen Umgang mit Lebensmitteln zu informieren. Wir haben in den vergangenen Monaten der Pandemie erlebt, wie gut diese digitalen Angebote funktionieren und auch von der Bevölkerung angenommen werden“, erklärt Erste Kreisbeigeordnete und Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler (SPD). An einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz müssen alle Beschäftigten teilnehmen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen arbeiten und mit offenen Lebensmitteln wie Milch, Milchprodukten, Fleisch, Fisch, Eier- und Eiprodukten, Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung, Speiseeis, aber auch Säuglingsnahrung, Feinkost, Rohkost und Kartoffelsalate zu tun haben.

Die Teilnehmenden werden ausführlich über die grundlegenden Hygienebestimmungen im Umgang mit offenen Lebensmitteln informiert, die generell für Arbeiten in der Küche gelten, etwa richtiges Händewaschen, die Reinigung von Küchengeräten und Geschirr, aber auch Spül- und Wischtücher. Eine gute Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln ist deshalb so wichtig, weil viele Erreger von Lebensmittelinfektionen wie Salmonellen, Campylobacter und bestimmte Colibakterien im Darm von Nutztieren leben, etwa Rind, Schwein und Geflügel. Vor allem rohe Lebensmittel tierischer Herkunft können mit solchen Bakterien behaftet sein. Bei unsachgemäßem Umgang mit diesen Lebensmitteln im Küchenbereich können Bakterien von diesen Lebensmitteln auf andere Speisen übertragen werden. Wenn diese dann später nicht auf mindestens 70 Grad erhitzt werden, können sich die Bakterien rasch vermehren. Schon bei Zimmertemperatur können sie sich in einer halben Stunde verdoppeln, bei sommerlichen Temperaturen innerhalb weniger Stunden zu Millionen von Keimen vermehren. „Bakterien oder Bakteriengifte in Lebensmitteln sind in den meisten Fällen weder zu sehen noch zu riechen noch zu schmecken. Deshalb ist der richtige Umgang mit Lebensmitteln unabdingbar, damit niemand zu Schaden kommt“, erklärt Susanne Simmler.

Es gibt aber auch klare Regelungen, wann jemand nicht im Lebensmittelbereich arbeiten darf. Das ist dann der Fall, wenn die Betreffenden deutliche Krankheitsanzeichen haben, etwa Erbrechen, Durchfall, Übelkeit, Fieber mit Kopf- Bauch- und Gelenkschmerzen, Gelbfärbung der Haut sowie Wunden oder offene Stellen von Hauterkrankungen. Dann muss unbedingt ein Arzt aufgesucht werden und der Arbeitgeber informiert werden. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Main-Kinzig-Kreises unter www.mkk.de. Eine Anmeldung zu einer Online-Belehrung ist über diesen Link möglich: mkk.gotzg.de


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