Der ACE, Deutschlands zweitgrößter Auto Club, gibt drei Tipps, worauf Autofahrende bei ihrer Winterbereifung unbedingt achten sollten. Kreisvorstandsmitglied und Pressesprecher Anton Hofmann im ACE Kreis Main-Kinzig (MKK) und Wetterau rät dazu: Die Regel Winterreifen von „O bis O“ zu nutzen – also von Oktober bis Ostern – hat sich bewährt und gilt weiterhin als gute, grundsätzliche Orientierung. Aktuelle Witterungsbedingungen sollten zusätzlich berücksichtigt werden, erinnert der ACE.

1. ACE-Tipp: Reifen mit DOT von 2020 oder jünger kaufen
Die so genannte DOT-Nummer, also die vierstellige Zahl an der Reifenflanke, gibt Auskunft darüber, wann ein Reifen produziert wurde. Die Zahl „2321“ bedeutet beispielsweise, dass die Reifen in der 23. Kalenderwoche im Jahr 2021 gefertigt wurden. Nur anhand dieser Zahl lässt sich das tatsächliche Alter der Reifen bestimmen. Vorsicht: selbst drei Jahre alte Reifen gelten als fabrikneu, wenn sie ungenutzt sind. Auch ungenutzte Reifen, die nicht älter als fünf Jahre sind, gelten noch als neu. Doch bereits nach sechs Jahren rät der ACE den Zustand der Reifen mindestens jährlich zu überprüfen, spätestens nach zehn Jahren sollten die Reifen komplett ausgetauscht werden. Im Optimalfall wird das gleich beim Reifenwechsel erledigt. Um möglichst lang etwas von den Reifen zu haben, empfiehlt der ACE, bei einem Neukauf nur Reifen die jünger als 18 Monate sind zu erwerben und beim Händler die DOT-Nummer wenn möglich schriftlich festzuhalten. Das erspart Ärger, wenn ältere Reifen angebracht wurden.

2. ACE-Tipp: Profiltiefe nicht an der Außenkante messen
Dass die Profiltiefe regelmäßig gemessen werden muss, ist den meisten bekannt. Doch viele messen diese an der Außenkante. Da hier die Abnutzung meist stärker ausfällt, rät der ACE, die Profiltiefe vor der neuen Saison unbedingt an mehreren Stellen am Hauptprofil in der Mitte des Reifens zu messen. Reifen mit Verschleißanzeige ersparen das Messen: in den Profilrillen befinden sich dann kleine Stege, die tiefer als das restliche Reifenprofil liegen sollten. Tun sie das nicht und sind auf gleicher Höhe mit dem Hauptprofil, ist das ein Indikator für verschlissene Reifen. Auch wenn der Gesetzgeber eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorschreibt, sollten vier Millimeter bei Winterreifen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht unterschritten werden. Wer schon dabei ist, sollte die Gelegenheit nutzen und die Reifen eingehend untersuchen: Dabei auf Beschädigungen an der Lauffläche, aber auch an den Flanken, den Felgen und den Ventilen achten.

3. ACE-Tipp: EU-Reifenlabel ersetzt keinen Reifentest
Das im Mai 2021 aktualisierte EU-Reifenlabel gibt Auskunft zu Marke, Reifenname, Dimension, Herstellernummer und zugeordneten Fahrzeugklassen eines Reifens. Die Kraftstoffeffizienzklasse stuft den Verbrauch zwischen A und E ein, während die Nasshaftungsklasse die Qualität der Bodenhaftung bei Nässe angibt. Auch die Lautstärke des Abrollgeräuschs wird ebenso wie die Wintertauglichkeit ausgewiesen. Als fundierte Grundlage für die Kaufentscheidung eignet sich das EU-Reifenlabel aus Sicht des ACE aber nicht, da sich wichtige Informationen zu sicherheits- und umweltrelevanten Eigenschaften, wie etwa das Verhalten bei Aquaplaning oder die Laufleistung, nicht ablesen lassen. Kaufinteressierte sollten sich daher nicht nur auf das EU-Reifenlabel verlassen – es ersetzt keinen Reifentest. 


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