1.000 Euro Coronaprämie für Landesbeschäftigte

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Bei den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Landes Hessen ist ein Abschluss erzielt worden. Gewerkschaften und das Land haben umfangreiche Regelungen vereinbart, unter anderem bei den Befristungen im Hochschulbereich, bei der Digitalisierung, beim mobilen Arbeiten.



Die Gehälter steigen um 4 Prozent in zwei Schritten. Ab dem 1. August 2022 gibt es 2,2 Prozent mehr Geld, ab dem 1.August 2023 dann 1,8 Prozent, mindestens aber 65 Euro. Für die Jahre 2021 und 2022 gibt es steuer-und sozialabgabenfreie Sonderzahlungen von jeweils 500 Euro und jeweils 250 Euro für die Auszubildenden. Die Ausbildungsentgelte steigen zweimal um 35 Euro, und zwar ebenfalls zum 1.August 2022 und 2023. Die Laufzeit beträgt 28 Monate.

Die Verhandlungsführerin der Gewerkschaften und ver.di Bundesvorstandsmitglied Christine Behle: „Mit diesem Abschluss tragen wir der schwierigen Corona-Situation Rechnung. Wichtig ist, dass der Reallohnverlust für die Beschäftigten, die nicht nur in der Pandemie für das Funktionieren des Staates sorgen, vermieden werden konnte. Insbesondere die Sonderzahlung in Höhe von insgesamt 1.000 Euro wirkt direkt bei den Beschäftigten. Damit stellt sie eine starke soziale Komponente dar. Die zusätzlichen Vereinbarungen enthalten einige zukunftsweisende Themen wie Tarifverträge zur Digitalisierung und zum mobilen Arbeiten. Besonders hervorzuheben sind die Verbesserungen für die Auszubildenden mit einer unbefristeten Übernahme ab der Abschlussnote 3 und einer verbesserten Einstufung nach bestandener Ausbildung.“

Für Lehrkräfte wird eine Entgeltordnung erarbeitet. Studentische Hilfskräfte erhalten künftig einen Mindestlohn von 12 Euro die Stunde. Bezüglich befristeter Beschäftigung im Hochschulbereich werden die Gespräche mit dem Ziel der Ausweitung unbefristeter Stellen fortgesetzt. Auch ein Tarifvertrag Digitalisierung gehört zum Abschluss. Er bietet Beschäftigten Sicherheit bei betrieblichen Veränderungen durch die Digitalisierung. Ein Tarifvertrag Mobiles Arbeiten gibt den Rahmen für örtliche Dienstvereinbarungen vor, die mobiles Arbeiten verbindlich regeln sollen.

Das Tarifergebnis soll zeit- und wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamt*innen übertragen werden.


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