Demenz und Pflegeunterstützung als Themen

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Mit „MKK-lokal-sozial“ gibt es im Main-Kinzig-Kreis ein Format, in dem sich Anbieter für Unterstützungsleistungen im Alltag, Nachbarschafts- und Bürgerhilfen sowie Einzel-Engagierte austauschen und vernetzen können.



Kürzlich fand die zweite Veranstaltung in einem digitalen Rahmen statt, initiiert über die Abteilung Leben im Alter im Main-Kinzig-Kreis. Diesmal bildeten die Demenzbetreuung des Kreises und die rechtlichen Grundlagen für Pflegeunterstützung die Schwerpunkte.

In der Rubrik „Wir stellen uns vor“ referierte Claudia Jost, Demenzbeauftragte des Main-Kinzig-Kreises, über die Ziele und Aufgaben des in diesem Jahr neu gegründeten Demenz-Netzwerkes im Main-Kinzig-Kreis. Arbeitsziel des Demenz-Netzwerkes und der Steuerungsgruppe Allianz für Menschen mit Demenz Main-Kinzig ist die Verbesserung der Lebenssituation und der Versorgungssituation von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen. Claudia Jost ist über E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar sowie unter Telefon (06051) 85-48145.

Zentrales Thema des digitalen Treffens war jedoch die Neuauflage der Vierten Verordnung zur Änderung der Pflegeunterstützungsverordnung (PfluV) vom 11. Oktober dieses Jahres. Die Verordnung bildet die Grundlage für die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und die Änderungen zielen darauf ab, das Anerkennungsverfahren für interessierte Initiativen und Einzelpersonen zu erleichtern.

Ein für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer an „MKK-lokal-sozial“ wesentliches Novum ist, dass zum ersten Mal Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als Anbietende für Angebote zur Unterstützung im Alltag aufgenommen wurden. „Das bedeutet, Dienstleistungen und Hilfen im Alltag, die von Nachbarschaftshilfen für ältere pflegebedürftige Menschen erbracht werden, können unter bestimmten Bedingungen über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro geltend gemacht werden“, erläuterte Yvonne Zednik von der Abteilung Leben im Alter. Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die jeder pflegebedürftigen Person monatlich ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht.

Unter bestimmten Bedingungen ist die Anerkennung für nachbarschaftliche Unterstützung möglich. In einer Übergangszeit bis Ende dieses Jahres werden Leistungen anerkannt, wenn die Unterstützung auf der Basis eines freiwilligen bürgerschaftlichen Engagements mit besonderem Bezug ehrenamtlich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe erfolgt, wenn eine Unterstützung von höchstens drei pflegebedürftigen Personen je Kalendermonat erfolgt und wenn für Leistungen nur eine zeitlich pauschalisierte Aufwandsentschädigung verlangt wird. Diese Übergangsregelung tritt rückwirkend zum 1. Oktober 2021 in Kraft. Ab dem 1. Januar 2022 benötigen Nachbarschaftshelferinnen und -helfer einen Anerkennungsbescheid durch die zuständige Behörde, damit ihre Dienstleistungen von den Pflegekassen finanziell getragen werden. Voraussetzung für eine Anerkennung ist der Nachweis eines durchgeführten Pflegekurses nach § 45 SGB XI. Die Pflegekassen geben Auskunft über Angebote in der Nähe.

Nähere Auskünfte zum Anerkennungsverfahren und den neuen Regelungen der Pflegeunterstützungsverordnung kann Yvonne Zednik von der Abteilung Leben im Alter auf Anfrage  geben unter Telefon (06051) 8548147 und per Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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