„Die aktuellen Entwicklungen halten uns deutlich vor Augen, dass wir um die Anpassung unserer Besuchsregeln nicht herumkommen“, so Geschäftsführer Dieter Bartsch. Dennoch sei es im Sinne der Klinik, Besuche für die Patienten im Rahmen der Möglichkeiten aufrecht zu erhalten. „Die 2G-Regelung ist einer unserer Schritte auf dem Weg größtmöglicher Sicherheit für Patienten, Mitarbeitende und Angehörige“, erklärt Bartsch. Im Hinblick auf die besonderen Patientenbedürfnisse gelten in einigen Bereichen wie der Kinderstation, der Früh- und Neugeborenen-Intensivstation sowie für werdende Eltern Ausnahmeregelungen. Diese sind tageaktuell auf der Website www.mkkliniken.de einzusehen.
Unverändert bleibt, dass im Allgemeinen ein Besuch pro Tag, möglichst von derselben Person, erlaubt ist. Die Besuche können in der Zeit von 14 bis 19 Uhr stattfinden und sollten nicht länger als eine Stunde dauern. In Mehrbettzimmern ist darauf zu achten, dass möglichst keine zeitgleichen Besuche stattfinden. Selbstverständlich gelten im gesamten Krankenhaus die bekannten Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nase-Schutzes.