E-Zigarette: Wo darf man sie rauchen?

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Vor einigen Jahren durfte noch überall geraucht werden. In den letzten Jahren hat das Tabakgesetz diesem Zustand aber einen Riegel vorgeschoben.



Und nicht nur Zigaretten sind von den Verordnungen betroffen, sondern auch die E-Zigarette. Bei herkömmlichen Zigaretten weiß jeder, wo und wann geraucht werden darf. Anders gestaltet sich der Umstand allerdings bei der E-Zigarette, denn hier besteht allgemein ein wenig Verunsicherung über den Konsum.

Immer mehr Konsumenten berufen sich darauf, dass beim Rauchen der E-Zigarette keine schadhaften Stoffe, wie etwa beim Rauchen von Tabak entstehen. Das Dampfen sorgt nicht für Rauch, der zu einem Brennen in den Augen und im Rachen der Mitmenschen führt. Der Dampf hat vielmehr unterschiedliche Geruchsnuancen, die viel angenehmer für die Nase zu sein scheinen als der Tabakgeruch von Zigaretten. Und dennoch gibt es auch bei E-Zigaretten einiges zu beachten, sollten diese angesteckt werden. Denn auch das Rauchen von E-Zigaretten ist nicht überall erlaubt und gestattet.

Wo gilt eigentlich das Rauchverbot von E-Zigaretten?
Grundsätzlich gilt die Faustregel: Die E-Zigarette darf überall konsumiert werden, wo auch das Rauchen von herkömmlichen Zigaretten erlaubt ist. Neben Außenbereichen der Gastronomie ist die E-Zigarette demnach auch im Freien, in Parks und in entsprechend markierten Raucherbereichen ohne Bedenken erlaubt. Es gibt aber Situationen, in denen bei der E-Zigarette durchaus eine Ausnahme gemacht wird. Die Rechtfertigung für die Genehmigung des Rauchens von E-Zigaretten beruft sich dann meist darauf, dass lediglich Liquids von namenhaften Onlineshops wie dem Terpy Onlineshop verwendet werden, und kein Tabak.

Der Dampf von E-Zigaretten wird zudem weitaus angenehmer empfunden als der Tabakgeruch von herkömmlichen Zigaretten. Der große Vorteil von E-Zigaretten und dem Liquid von seriösen Anbietern wie dem Terpy Onlineshop besteht darin, dass sich der Geruch nicht in Kleidung, Haaren und der Haut festsetzt. Wer kennt das nicht: Früher musste die Wäsche nach einem Kneipenbesuch sofort in die Waschmaschine oder den Wäschekorb verfrachtet werden, da sich der kalte Tabakrauch festgesetzt hatte. Mit dem Liquid der E-Zigarette gestaltet sich der Umstand gänzlich anders. Der Geruch wird von den meisten Menschen als angenehm wahrgenommen.

Die E-Zigarette und ihre Regelung am Arbeitsplatz
Bezüglich der Benutzung von E-Zigaretten am Arbeitsplatz gibt es derzeit kein geltendes Gesetz. Wer in einem Büro arbeitet, befindet sich mit der E-Zigarette in einer Grauzone. Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber am Arbeitsplatz kein Verbot von E-Zigaretten vor. Allerdings besteht beim Arbeitsplatz die sogenannte Hausordnung. Und diese gestattet dem Arbeitgeber durchaus, dass er sich gegen die E-Zigarette aussprechen kann. Hier sollte der Arbeitgeber stets mit Fingerspitzengefühl vorgehen. In erster Linie sollte auf das Arbeitsklima geachtet werden. Auch die Atmosphäre unter den Kollegen ist bei dieser Entscheidung nicht außer Acht zu lassen.

Generell gilt allerdings, dass auch bei Erlaubnis zum Dampfen stets auf die Umgebung geachtet werden sollte. Kollegen sollten im Vorfeld gefragt werden, ob das Dampfen der E-Zigarette mit einem wohlriechenden Liquid als störend empfunden wird. Sollten sich Kollegen gegen das Dampfen aussprechen, sollte nicht mit dem Vorschlaghammer auf das bestehende Recht gepocht werden. Immerhin sollte das Arbeitsklima gut und vor allem langdauernd erhalten werden. Und da sollte auch bezüglich einer E-Zigarette mit Umsicht vorgegangen werden.

Wer in der Arbeit mit Kunden zu tun hat, sollte die E-Zigarette auf jeden Fall nicht benutzen, und in der Tasche lassen. Es macht keinen guten und einladenden Eindruck auf Kunden, wenn ständig an der E-Zigarette gezogen wird. Hier sollte auch an das Ansehen des Arbeitgebers gedacht werden. Das professionelle Auftreten am Arbeitsplatz sollte immerhin nicht von dem Rauchgenuss überschattet werden.

Die E-Zigarette befindet sich in einer Grauzone
Das Nichtraucherschutzgesetz kann bei der E-Zigarette nicht vollständig umgesetzt werden. Immerhin handelt es sich beim Rauchen - so wurde von einem Gericht entschieden - um das Verbrennen von Tabak. Und dieser Verbrennungsvorgang findet bei der E-Zigarette nicht statt. Allerdings wurde diese Bestimmung nur für NRW festgehalten. In anderen Bundesländern ist die E-Zigarette bezüglich dem Nichtraucherschutzgesetz noch nicht gänzlich geklärt. Bei der E-Zigarette gibt es derzeit eine mangelnde gesetzliche Bestimmung, da bisher kein sonderlicher Handlungsbedarf bestand. Demnach ist das Verbot oder die Erlaubnis für das Dampfen am Arbeitsplatz eine Ermessenssache des Arbeitgebers. Wenn das Dampfen allerdings das Ansehen des Unternehmens schaden kann, da dieses im Kundenbereich vollzogen wird, kann durchaus ein Verbot ausgesprochen werden.

Warum gibt es am Arbeitsplatz immer wieder Bedenken bezüglich der E-Zigarette?
Es wurde bereits in zahlreichen Studien nachgewiesen, dass der freigesetzte Dampf keine gesundheitsschädigenden Folgen für das Umfeld hat. Viele der Kollegen werden aber dennoch Bedenken über die Risiken haben, wenn im Büro ständig die E-Zigarette im Einsatz ist. Immer wieder werden von Mitarbeitern Befürchtungen ausgesprochen, dass der Dampf unbekannte und schädliche Stoffe freisetzen kann, die dann zu einer Belastung für die Gesundheit werden. Diese Bedenken sollten nicht belächelt, sondern ernstgenommen werden. Diese Befürchtungen werden von zahlreichen Arbeitgebern aufgegriffen. Es wird immer wieder angeführt, dass die wahren Folgen für die Gesundheit durch E-Zigaretten noch nicht gänzlich belegt sind. Deswegen geht der Arbeitnehmerschutz vor, und die E-Zigarette darf in den gemeinsamen Räumlichkeiten nicht verwendet werden.

Andere Länder, andere Sitten
Der Gebrauch von E-Zigaretten in Deutschland ist nicht ganz klar, aber erlaubt. Doch es gibt zahlreiche Länder, in denen das Benutzen von E-Zigaretten vollkommen verboten ist. Wer E-Zigarette dampft und einen Urlaub im Ausland plant, der sollte sich im Vorfeld über die Regelungen zu diesem Themenkomplex informieren. Es gibt einige Urlaubsländer, in denen das Rauchen von E-Zigaretten nicht nur verboten ist, sondern als Straftat geahndet wird. Bereits die Einfuhr von E-Zigaretten kann als strafrechtliches Vergehen gesehen werden, das hohe Strafen mit sich bringen kann. Neben Argentinien und Australien ist das Dampfen einer E-Zigarette vor allem in asiatischen Ländern wie Kambodscha, Taiwan, Thailand und Malaysien verboten. Auch Hongkong, Indien, Katar und Saudi-Arabien sind diesem Trend bereits gefolgt, und setzen schon länger auf das Verbot von E-Zigaretten. Informationen bezüglich der Regelung zu E-Zigaretten können bei den Landesseiten oder im Reisebüro eingeholt werden.

Viele dachten bisher, dass der Umstieg auf die E-Zigarette nicht nur für die Gesundheit förderlich ist, sondern auch einen gewissen Freiraum mit sich bringt. Das Rauchen herkömmlicher Zigaretten wurde weitgehend beschränkt, und auf spezielle Bereiche begrenzt. Anders gestaltete sich lange Zeit hinweg der Umgang mit E-Zigaretten. Grundsätzlich sollte nur dann gedampft werden, wenn auch das Rauchen von Zigaretten erlaubt ist. Für das soziale Klima am Arbeitsplatz sollte auch hier auf die Mitmenschen und ihre Bedürfnisse geachtet werden. Immerhin kann die Raucherpause auch in den dafür vorgesehenen Räumen gehalten werden. In einigen Ländern stellt sich die Frage erst gar nicht. Denn es gibt einige Urlaubsländer, in denen schon die Einfuhr der E-Zigarette verboten ist. Wer hohe Strafen im Urlaub vermeiden möchte, sollte in diesen Ländern auf den Zug aus der E-Zigarette verzichten.


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