Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein

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Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet.



In den Häuern gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln. Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen seit Donnerstag, 25. November, bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche einen Termin zu vereinbaren.

Kunden/-innen, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen. Die persönliche Arbeitslosmeldung ist für alle Kundinnen und Kunden auch künftig am Notfallschalter möglich. Viele Anliegen, wie zum Beispiel Arbeitsuchend-Meldungen, Mitteilungen und Anträge auf Arbeitslosengeld, können über die digitalen eServices erledigt werden.

Ausführliche Informationen dazu gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/eservices

Telefonisch steht die Agentur für Arbeit Hanau wie folgt zur Verfügung:
• kostenfreie Service-Hotline Mo. - Fr. jeweils von 8 - 18 Uhr: 0800 4 5555 00 (Arbeitnehmer/innen) und 0800 4 5555 20 (Arbeitgeber)
• lokale Servicerufnummer: 06181 672-106 (Arbeitnehmer/innen) und 06181 672-711 (Arbeitgeber)
• Berufsberatung für Jugendliche: 06181 672-555 (Dienstag von 8 bis 12 Uhr und Donnerstag von 12 bis 16 Uhr) 

Weitere Informationen zur Erreichbarkeit der Agentur für Arbeit Hanau finden sich hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/hanau/startseite


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