Nun sei das Land Hessen und insbesondere Innenminister Peter Beuth (CDU) direkt zum Handeln gezwungen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag vor dem Hintergrund der Besoldungs-Nullrunde des Jahres 2015 und der lediglich einprozentigen Steigerung der Besoldung im Jahre 2016 entschieden, dass dies unter verfassungsgerichtlichen Gesichtspunkten zu niedrig war. Gleichwohl sah sich das Gericht gezwungen, den Streitfall dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur letztendlichen Entscheidung vorzulegen. Rainer Lach, Vorsitzender des ver.di-Landesausschusses der Beamt*innen: „Zwar ist mit dieser Entscheidung klargestellt, dass das Land Hessen Sparpolitik auf dem Rücken der über 100.000 Beamtinnen und Beamten im Bereich des Landes, der Städte, Gemeinden und Landkreise sowie der Sozialversicherungsträger betrieben hat. Damit ist den Betroffenen aktuell aber nicht geholfen“.

Lach wies darauf hin, dass die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom März 2018 stammt und somit mittlerweile über drei Jahre alt ist. Bis zu einer endgültigen Entscheidung würden weitere Jahre ins Land gehen. Dies sei angesichts der Ausführungen des Gerichts nicht hinnehmbar. Thomas Winhold, Beamt*innensekretär im ver.di Landesbezirk, fordert Innenminister Beuth deshalb auf, „die Ausführungen des Gerichts zu akzeptieren und unverzüglich eine Nachbesserung vorzunehmen“. Damit würde sich ein langwieriges Verfahren in Karlsruhe erledigen. Das derzeit im Landtag in der Beratung befindliche Besoldungsanpassungsgesetz 2022/2023 bietet sich für einen solchen Schritt geradezu an, so Winhold. ver.di steht für Gespräche zur Regelung der Details zu Verfügung.


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