9-Euro-Ticket: Weitere Chance für Online-Erstattungsantrag

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Das Online-Erstattungsportal für das 9-Euro-Ticket geht in die zweite Runde: Kundinnen und -Kunden, die eine Jahreskarte ohne Abo als Chipkarte besitzen, haben vom 30. September bis einschließlich 30. November eine weitere Chance, sich den Preisunterschied zwischen dem 9-Euro-Ticket und ihrer Jahreskarte erstatten zu lassen. RMV-Jahreskarten-Inhaber konnten im Juni, Juli und August 2022, wie alle 9‑Euro-Ticket-Besitzer, ebenfalls für nur 9 Euro in ganz Deutschland fahren.



Aus technischen Gründen wird die Erstattungsplattform ab dem 16. September für zwei Wochen abgeschaltet. Sobald diese am 30. September online wieder unter dem Link https://9-euro-ticket-erstattung.rmv.de zur Verfügung steht, informiert der RMV darüber auf seiner Website.

Erstattung erfolgt fristgerecht und spätestens bis Anfang 2023

Alle Anträge, die bis einschließlich 15. September eingegangen sind, werden ab dem 16. September durch das jeweilige zuständige Verkehrsunternehmen bearbeitet und nach positiver Prüfung innerhalb der angekündigten Frist zwischen Ende September und Ende November, im Einzelfall bis Ende des Jahres, erstattet. Anträge, die ab dem 30. September eingehen, werden ab Dezember geprüft. Die Gutschrift erfolgt in diesem Fall bis Anfang 2023 durch das Verkehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde.

Voraussetzung für das Online-Portal: eTicket mit Chipkartennummer

Voraussetzungen für die Nutzung des Erstattungsportals sind, dass die Jahreskarte als eTicket auf einer Chipkarte gespeichert ist und Basisinformationen wie die Chipkartennummer angegeben werden. An der Erstattungsplattform sind alle rund 40 Verkehrsunternehmen im RMV-Gebiet beteiligt, welche entsprechende Jahreskarten vertreiben. Innerhalb einer Stunde nach dem Antrag erhalten Kunden eine E-Mail mit dem Hinweis, ob und durch welches Verkehrsunternehmen die Folgebearbeitung des Antrags erfolgt. Bei rund 95.000 berechtigten Fahrgästen trägt die Erstattungsplattform enorm zur Verkürzung der Bearbeitungszeit bei. Für Fragen zur Erstattung hat der RMV auf seiner Website ein FAQ zusammengestellt und berät zudem über das Kundenportal auf www.rmv.de/kundenanliegen.

Erstattung von Jahreskarten auf Papier und mit Abonnements

Fahrgäste mit Jahreskarten ohne Abonnement, die als Papierfahrschein ausgegeben wurden, wenden sich an das Verkehrsunternehmen, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde. Diese Möglichkeit besteht auch für Inhaber von chipbasierten Jahreskarten, die über keinen Zugriff auf die Online-Erstattungsplattform verfügen. Die Anträge auf Erstattung werden dann bei den Vertriebsstellen vor Ort ausgefüllt. Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt zwischen 15. September und Anfang 2023. Inhaber von Jahreskarten mit Abonnements, zu denen zum Beispiel Job-, Semester- oder Schüler- und Seniorentickets im Abonnement zählen, müssen nichts unternehmen, also auch nichts im Portal eingeben. Die Verrechnung findet automatisch über die monatliche oder jährliche Abbuchung statt.


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