Informationen zur Woche des Sehens

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Anlässlich der Woche des Sehens vom 08. bis 15. Oktober 2022 informiert die Bezirksgruppe Hanau des Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V.  über den Anspruch einer Schulung in Orientierung und Mobilität.



„Menschen, die durch Krankheit oder Alter ein vermindertes Sehvermögen haben oder erblindete Menschen, haben einen Anspruch auf eine Schulung in Orientierung und Mobilität, um sich wieder selbständig und sicher orientieren zu können“, so Silvia Schäfer, Vorsitzende der Bezirksgruppe Hanau.

In dieser Schulung erlernt man das Pendeln mit dem Blindenlangstock um sich in diversen Situationen orientieren zu können, wie beim Übergang einer Ampel, in Umsteigesituationen des öffentlichen Nahverkehrs, aber auch die Orientierung anhand des Langstocks in komplexen Situationen. Der Langstock gibt Information über die Bodenbeschaffenheit, ohne dass die Person ständig nach unten schauen muss. Auch der Umgang mit Hindernissen, das Fortbewegen in Dunkelheit wie auch die Nutzung von Apps zur Navigation und Texterkennung und diversen anderen Hilfsmitteln (Lupe etc.) wird eingeübt.

Die Schulung wird als Einzeltraining absolviert. Ein Rezept für das Training und den Blindenlangstock erhält man beim Augenarzt. Mit diesem Rezept wendet man sich an den Rehabilitationslehrer. In einem Erstgespräch wird der Schulungsbedarf ermittelt und ein Schulungsplan erstellt. Susanne Reith ist Rehabilitationslehrerin beim Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen e.V. und

erläutert: „Die Länge der Schulung wird in dem Erstgespräch individuell festgelegt, da das restliche Sehvermögen und die persönlichen Bedürfnisse eine große Rolle spielen.“ Das Rezept wird dann zusammen mit dem Schulungsplan in der Regel bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht. Sobald die Genehmigung erfolgt, kann es mit der Schulung losgehen. „Sollte es zu einer Ablehnung der Schulung durch die gesetzliche Krankenkasse kommen, so können Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenverbandes die kostenfreie Rechtsberatung der RBM (Rechtsberatung für behinderte Menschen) zwecks eines Widerspruchs in Anspruch nehmen“, so Reith.

„Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es eine große Hürde bedeutet, sich für den Langstock zu entscheiden“, sagt Silvia Schäfer. „Aber er ist eine große Hilfe um wieder selbständig zu sein.“ Nähere Informationen zur Schulung in Orientierung und Mobilität erhalten Sie dazu über das Büro der Bezirksgruppe Hanau. Haben Sie generell Fragen zu den Themen Sehverlust, Hilfsmittel und Alltagsbewältigung? Dann melden Sie sich gerne bei der Bezirksgruppe Hanau und wir vereinbaren einen unverbindlichen Beratungstermin. Sie erreichen uns unter 06181-956663 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 


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