Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Hendrik Hallier von der NGG-Region Rhein-Main. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto.
Insbesondere für die rund 21.000 Menschen, die im Main-Kinzig-Kreis laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Hallier. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe.
Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Hendrik Hallier. Die NGG-Region Rhein-Main informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld: (069) 83 00 771-0 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wer nach Tarifvertrag arbeite, habe beim Weihnachtsgeld grundsätzlich die besseren Karten, betont Hallier. Er verweist dabei auf die neuesten Zahlen der Hans-Böckler-Stiftung. Danach erhalten 79 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeiten, die Extra-Zahlung. Zum Vergleich: Dort, wo kein Tarifvertrag gilt, sind es nur 42 Prozent.
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