E-Scooter: Promillegrenzen nicht anheben

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Angesichts der im Vorfeld des Verkehrsgerichtstags diskutierten Anpassung der Promillegrenze für E-Scooter-Fahrende warnt der Pressesprecher vom ACE-Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, Anton Hofmann, Europas Mobilitätsbegleiter, vehement vor einer Verharmlosung des Fahrens unter Alkoholeinfluss.



Mit der Vision Zero – null Verkehrstote – im Blick, lautet die Forderung des ACE im Sinne der Verkehrssicherheit deshalb: Einheitliche Promillegrenzen für alle Verkehrsteilnehmenden – mit Ausnahme von Fußgängerinnen und Fußgängern. Der Bußgeldtatbestand muss auch für den Verkehr mit Fahrrad oder Elektrokleinstfahrzeug bereits ab 0,5 Promille gelten und die Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille liegen.

Die hohe Anzahl an verunfallten und getöteten Verkehrsteilnehmenden im Straßenverkehr sowie die besorgniserregenden Unfallzahlen mit E-Scootern sind aus Sicht des ACE klare Warnsignale. Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE, erläutert: „Wer Alkohol im Straßenverkehr verharmlost, nimmt Verkehrstote und -verletzte billigend in Kauf! Ein Heraufsetzen der Promillegrenzen gefährdet die Verkehrssicherheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Straßenverkehr. Für den ACE steht fest: Bußgeldtatbestand bei 0,5 Promille, absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille für alle außer Fußgängerinnen und Fußgänger.

Der hohe Anteil an Selbstunfällen von E-Scooter-Fahrenden unter Alkoholeinfluss ist ein Warnsignal, kein Anlass für gefährliche Lockerungen bei den Promillegrenzen. Eine Anhebung der Promillegrenzen ist völlig unverständlich und verantwortungslos.“

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