Autowerkstattbesuch: Gut vorbereitet zu Reparatur und Check-up

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Regelmäßige Inspektionen und notwendige Reparaturen sind Voraussetzung, um mit dem Auto sicher unterwegs zu sein und den Wert des Fahrzeugs zu erhalten.



„Wer ein modernes Auto fährt, ist dabei auf die Hilfe von Kfz-Profis angewiesen!“ ist der Pressesprecher vom ACE-Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, Anton Hofmann, fest überzeugt. Damit Autofahrende bestmöglich auf den Werkstattbesuch vorbereitet sind, informiert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, Werkstattkundinnen und -kunden über Rechte, Pflichten und Sparmöglichkeiten.

Inspektionen – wann und in welcher Werkstatt?
Nach dem Autokauf sind die im Scheckheft festgelegten Inspektionsintervalle und Herstellervorgaben dringend einzuhalten, rät der ACE. Dies ist entscheidend, um während der Gewährleistungszeit von zwei Jahren bzw. mindestens 12 Monaten bei Gebrauchtwagen Sachmängel auf Kosten des Verkaufenden beheben lassen zu können. Ähnliches gilt hinsichtlich der Herstellergarantie: Während der Laufzeit sind üblicherweise Wartungs- und Reparaturarbeiten gemäß den Herstellervorgaben unter bestimmten Prämissen erforderlich. Hier empfiehlt es sich, ganz genau nachzulesen und sich penibel an die Vorgaben des Herstellers zu halten.

Laut EU-Recht kann für Inspektion und Reparatur sowohl die Vertragswerkstatt des Herstellers als auch eine freie Werkstatt aufgesucht werden. Wer allerdings immer die Vertragswerkstatt aufgesucht hat, kann auch nach Ablauf der Garantie eher auf Kulanz seitens des Herstellers hoffen. Ist die Garantiezeit abgelaufen, kann sich ein Werkstattwechsel lohnen, denn freie Werkstätten sind in der Regel erheblich günstiger. Bei älteren Fahrzeugen reicht oftmals ein jährlicher Check aus. Das Scheckheft zu pflegen, ist dann nicht mehr unbedingt nötig, steigert aber den Fahrzeugwert bei einem Verkauf.

Vorab für Kostenüberblick sorgen
Wer gut informiert über notwendige Arbeiten ist, kann auch besser auf Angebote in der Werkstatt reagieren. Inzwischen haben viele Autohersteller das klassische Scheckheft in Form eines kleinen Büchleins durch ein digitales Serviceheft ersetzt, in dem die Fahrzeugwartung elektronisch in einer zentralen Datenbank festgehalten wird. Diese Option ist zwar sicherer gegenüber Manipulationen, aber auch nicht mehr so transparent für den Besitzer oder die Besitzerin. Um gut informiert über die fälligen Arbeiten laut Hersteller zu sein, sollte von der Werkstatt ein Ausdruck des Serviceplans gefordert werden.

Lässt sich der Werkstattbesuch längerfristig planen, kann es sich lohnen, mehrere Angebote einzuholen und Preise zu vergleichen. Doch auch wenn durch ein spontanes Problem die nächstgelegene Werkstatt angesteuert werden muss, ist es sinnvoll, einen schriftlichen Kostenvoranschlag zu verlangen. So erlebt man beim Bezahlen keine Überraschung und kann bei Unklarheiten gezielt nachfragen. Von pauschalen Aussagen wie „bitte mein Auto TÜV-fertig machen“ rät der ACE ab. ACE-Tipp für ältere Fahrzeuge: Erst die Hauptuntersuchung in der Werkstatt machen lassen und anschließend anhand des Mängelberichts den Reparaturauftrag erteilen. Das ist trotz der dann nötigen Nachuntersuchung häufig günstiger. Der Werkstattauftrag sollte möglichst genau und schriftlich erteilt werden, damit die in Rechnung gestellten Leistungen ganz klar festgelegt sind. Bei erheblichen Abweichungen vom Kostenvoranschlag, etwa zwischen zehn und zwanzig Prozent, muss der Kunde oder die Kundin allerdings informiert werden und die zusätzlichen Kosten genehmigen.

Einige Firmen lassen sich deswegen bereits im Vorfeld einen Aufschlag für unvorhergesehenen Mehraufwand genehmigen. Denn manche Probleme werden erst bei der Reparatur sichtbar, einige Teile lassen sich nicht zerstörungsfrei ausbauen und auch eine verrostete Schraube kann abbrechen. Es kommt vor, dass Zweifel darüber aufkommen, ob der auf der Rechnung ausgewiesene Austausch eines Autoteils tatsächlich stattgefunden hat. Um dies zu vermeiden, können Werkstattkundinnen und -kunden vor der Reparatur verlangen, die alten Teile im Anschluss gezeigt zu bekommen. Persönlich beim Ausbau zuzuschauen, ist hingegen aus versicherungstechnischen Gründen in der Regel nicht möglich.

Sparen – nicht auf Kosten der Sicherheit
Häufig schlägt das aufgefüllte Motor-Öl ordentlich zu Buche: Statt den Ölwechsel in der Fachwerkstatt durchzuführen, kann darauf auch verzichtet und auf einen spezialisierten Anbietenden ausgewichen werden. Da sie den Ölwechsel zu einem Festpreis durchführen, bieten sie meist den günstigeren Preis. Achtung: An Ersatzteilen sollte  nicht gespart werden, warnt der ACE. Selbst mitgebrachte Ersatzteile sind, wenn überhaupt, in freien Werkstätten geduldet. Online-Schnäppchen können auf Kosten der Sicherheit gehen, da Qualität und Herkunft oft fraglich sind. Auch müssen Autohaltende Einschränkungen bei der Haftung in Kauf nehmen: Die Werkstatt übernimmt zwar die Gewährleistung für den Einbau, nicht aber für die womöglich minderwertigen Autoersatzteile oder daraus resultierende Folgeschäden.

Im Zweifel unter Vorbehalt zahlen
Drängt die Werkstatt bei der Abholung des Fahrzeugs auf die sofortige Bezahlung einer überhöhten Rechnung, sollte diese ausdrücklich nur unter Vorbehalt mit entsprechendem Vermerk auf der Rechnung bezahlt werden. So können Kunden oder Kundinnen mit Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes eine Prüfung veranlassen und Geld zurückfordern.

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Werkstattbesuch der ACE-Vertreter in roter Dienstkleidung Hermann Stiegler (Kreisvorsitzender Main-Kinzig & Wetterau), Thomas Giese (Regionalbeauftragter Hessen) und Anton Hofmann (KV-Pressesprecher) bei den Firmeninhabern Jens Schnatz (2.v.l.) und Jörg Schnatz in Klein Auheim. Sie rücken in Notfällen mit ihren Abschleppwagen für ACE-Mitglieder aus und sind seit Jahrzehnten Vertragspartner.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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